Dank der Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler fit im Betreuungsrecht
Vierteilige Online-Schulung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
Kreis Ahrweiler. Neun Betreuerinnen und Betreuer sowie Vorsorgebevollmächtige nutzten die vierteilige Online-Schulung der Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – der Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region mit dem B.A. Pädagogen Martin See und des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. mit dem Diplom Sozialpädagogen Ralph Seeger.
Einige Teilnehmende führen bereits eine oder mehrere ehrenamtliche Betreuungen, andere möchten eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen und wollten sich vorher über die Aufgaben und Pflichten als Betreuer informieren. Zudem gab es wieder einige Bevollmächtigte, die im Kurs hilfreiche Informationen für ihre Vollmachtsführung erhielten. Im Online-Kurs konnten auch Menschen außerhalb des Kreises Ahrweiler am Grundlagenseminar teilnehmen, so eine Frau, die in der Nähe von Nürnberg wohnt.
Am ersten Abend führten beide Referenten in die Thematik ein. Während Martin See über die „Vermögenssorge“ sprach, nahm Ralph Seeger die „Gesundheitssorge“ und das „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ in den Blick. Im Doppel kam es immer wieder zu anschaulichen Anmerkungen, die durch lebensnahe, praktische Beispiele ergänzt wurden. Im Seminar gingen die beiden Referenten u.a. auf das Betreuungsverfahren und die durch die Betreuungsrechtsreform initiierten Neuerungen ein, etwa die „Stärkung der Selbstbestimmung der Betreuten“ oder die „Wunscherfüllungspflicht“.
Wesentlich in der Betreuung ist auch die Regelung finanzieller Angelegenheiten. Und die Referenten stellten klar, dass der vom Sozialamt an einen Pflegeheimbewohner monatliche geleistete Barbetrag nicht pfändbar ist. Pfändbar hingegen sind aus dem monatlichen Barbetrag angesparte Beträge.
Besonders gefielen den Teilnehmenden die Fallbesprechungen als Ergänzung der jeweiligen Fachthemen am Ende der Abende. Auf diese Weise konnte die gelernte Theorie gleich praktisch umgesetzt werden. Eine Teilnehmerin fand den Grundkurs „sehr hilfreich“, ein anderer „sehr informativ“ und durch „viele praktische Beispiele“ bereichert, während ein Dritter die Beratungen innerhalb der Schulung hervorhob.
Wer Interesse hat, kann sich den kommenden, vierteiligen „Grundkurs Betreuungsrecht“ vormerken, der im Frühjahr 2026 in der Familienbildungsstätte Bad Neuenahr-Ahrweiler stattfinden wird. Wer sich für die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung für einen Angehörigen oder aus sozialem Engagement interessiert, kann sich ebenfalls in Verbindung setzen mit:
• Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V.; Wolfgang-Müller-Straße 7a; 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler; Telefon: 02641 / 950 63 20; info@btv-rar.de; www.btv-rar.de
• Betreuungsverein – SKFM Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.; Ehlinger Straße 47; 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler; Telefon: 0 26 41 / 20 12 78; info@skfm-ahrweiler.de; www.skfm-ahrweiler.de.