Allgemeine Berichte | 05.10.2017

16. Sitzung des Verbandsgemeinderates Weißenthurm

Von den Kindertagesstätten bis zu neuen Fahrzeugen für die Feuerwehr

Der Verbandsgemeinderat Weißenthurm kam zu seiner 16. Sitzung zusammen.GM

Weißenthurm. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und Begrüßung der Anwesenden eröffnete Bürgermeister Georg Hollmann die 16. Sitzung des Verbandsgemeinderates Weißenthurm. Vor Eintritt in die Tagesordnung stand die Ehrung eines langjährigen Ratsmitglieds auf dem Programm, Manfred Kuhn gehört seit 25 Jahren dem Verbandsgemeinderat an, davon alleine 13 Jahre als Fraktionsvorsitzender. Bürgermeister Hollmann beglückwünschte ihn für seine Leistung und übergab ihm Urkunden des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz sowie der Verbandsgemeinde Weißenthurm.

Zu Punkt eins der Tagesordnung informierte der Bürgermeister die Ratsmitglieder, dass in den Jahren 2015 und 2016 der Verbandsgemeinde Weißenthurm 488 Flüchtlinge neu zugewiesen wurden, für das Jahr 2017 wird eine Zuweisung von insgesamt 101 Personen erwartet. Die wohnungsmäßige Unterbringung, die Erbringung der statusabhängigen Sozialleistungen sowie die arbeitsmarktspezifische und gesamtgesellschaftliche Integration dieser Menschen stellen die Sozialbehörden vor große Herausforderungen. Wie das Jobcenter des Landkreises Mayen-Koblenz diese Aufgabe angeht, stellten der Erste Kreisbeigeordnete Burkhard Nauroth und der Geschäftsführer des Jobcenters Landkreis Mayen-Koblenz Rolf Koch im Rahmen einer Präsentation anschaulich und ausführlich vor.

Bahnlärm und seine Auswirkungen auf Mensch und Natur

Im nächsten Punkt auf der Tagesordnung wurde die Bahnlärmproblematik im Unteren Mittelrheintal und speziell auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Weißenthurm angesprochen. Zu diesem Thema erfolgte in der Sitzung durch den Vorsitzenden der Bürgerinitiative „WIR gegen Bahnlärm in der VG Weißenthurm e.V.“, Rolf Papen, ein sehr emotionaler und äußerst informativer Vortrag, der den Ratsmitgliedern die Problematik des Bahnlärms und seine Auswirkungen auf Mensch und Natur vor Augen führte. Der Rat fasste daraufhin folgenden Beschluss: Der Verbandsgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und unterstützt die Bemühungen der Bürgerinitiative, sich zusammen mit der Verwaltung weiter für ein leiseres Mittelrheintal einzusetzen.

Anschließend wurde in der Sitzung die Beschaffung von drei Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen -HLF 20- für die Feuerwehreinheiten Mülheim-Kärlich und Weißenthurm behandelt wurde. Der Verbandsgemeinderat hat am 29. März für die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Weißenthurm die Umsetzung eines neuen Fahrzeugkonzeptes für die kommenden Jahre beschlossen. In einem ersten Schritt sollen in 2018 zur Umsetzung dieses Fahrzeugkonzeptes zwei baugleiche Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge -HLF 20- für die Feuerwehreinheit Mülheim-Kärlich sowie ein weiteres baugleiches Einsatzfahrzeug für die Feuerwehreinheit Weißenthurm beschafft werden. Im Gegenzug sollen drei 23 und 30 Jahre alte Fahrzeuge außer Dienst gestellt und ausgesondert werden. Die Kosten für die Beschaffung der Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge -HLF 20- ausschließlich des Honorars für die mit der Durchführung der Vergabe zu beauftragenden Kommunalagentur NRW GmbH in Düsseldorf werden voraussichtlich 440.000 Euro, damit insgesamt für drei baugleiche Einsatzfahrzeuge 1,32 Millionen Euro betragen, hierzu sind entsprechende Förderanträge beim Ministerium des Innern und für Sport gestellt und gleichzeitig jeweils die zuwendungsrechtliche Zustimmung zu einer vorzeitigen Fahrzeugbeschaffung beantragt.

Der Verbandsgemeinderat beschloss: a) dass in 2017 bereits für alle weiteren beabsichtigen Beschaffungen nach dem Fahrzeugkonzept vom 29. März entsprechende Förderanträge gestellt werden. b) dass jährlich entsprechend den künftigen weiteren Fahrzeugfolgebeschaffungen nach dem Fahrzeugkonzept vom 29. März zeitnah die jeweilige zuwendungsrechtliche Zustimmung zu einer vorzeitigen Fahrzeugbeschaffung beantragt wird. c) dass in 2017 ein Vergabeverfahren für die Beschaffung zweier Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge -HLF 20- für die Feuerwehreinheit Mülheim-Kärlich sowie eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges -HLF 20- für die Feuerwehreinheit Weißenthurm durchgeführt wird. Für diese Investitionen sollen im Haushalt 2018 finanzielle Mittel in Höhe von 880.000 beziehungsweise in Höhe von 440.000 Euro bereitgestellt werden. Das Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens ist anschließend zur erneuten Beschlussfassung vorzulegen. d) die Kommunalagentur NRW GmbH in Düsseldorf mit der Durchführung der weiteren Nachfolgebeschaffungen nach dem Fahrzeugkonzept vom 29. März zu beauftragen.

Darüber hinaus wurde die Verwaltung mit der Durchführung des Vergabeverfahrens durch die Kommunalagentur NRW GmbH in Düsseldorf beauftragt.

Schenkung von Feuerwehrfahr-zeugen durch Fördervereine

Auch im nächsten Punkt ging es um die Feuerwehr, und zwar um die Schenkung von Feuerwehrfahrzeugen durch Fördervereine an die Verbandsgemeinde Weißenthurm. In der Vergangenheit haben die örtlichen Feuerwehrfördervereine verschiedentlich Einsatzfahrzeuge beschafft, die anschließend der Verbandsgemeinde Weißenthurm unentgeltlich für Einsatz- und Übungszwecke der Feuerwehr zur Verfügung gestellt wurden. Im Gegenzug wurden die laufenden Unterhaltungs- einschließlich der Kraftstoffkosten für diese Fahrzeuge finanziell durch die Verbandsgemeinde Weißenthurm getragen. Zu diesem Komplex hat der Rechnungshof Rheinland-Pfalz die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, inwieweit diese aus einsatztaktischen Gesichtspunkten vorzuhalten sind und schriftliche Nutzungsvereinbarungen angeregt.

Der Verbandsgemeinderat stellte fest, dass die durch die Fördervereine beschafften Fahrzeuge in sinnvoller Weise die Einsatzfahrzeuge nach dem neuen Fahrzeugkonzept der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Weißenthurm vom 29. März ergänzen, so können beispielsweise zusätzlich Einsatzkräfte vom Feuerwehrhaus zum Einsatzort befördert oder bei Bedarf ein kleines Pritschenfahrzeug anstelle eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges im Falle einer kleineren Ölspur eingesetzt werden.

Darüber hinaus werden Mannschaftstransportfahrzeuge der Fördervereine vielfach von den Jugendfeuerwehren zu Ausbildungs- und Übungszwecken, zur Teilnahme an Wettkämpfen wie zur Verleihung der Jugendflamme als notwendigem Ausbildungsnachweis und zu Ferienfreizeiten(Zeltlager) genutzt, um eine anspruchsvolle Jugendarbeit leisten zu können. Nicht zuletzt werden die Mannschaftstransportfahrzeuge bei der Organisation und für die Teilnahme an den jährlichen Treffen der Ehren- und Altersabteilung eingesetzt.

Zudem ist festzuhalten, dass durch die Sachspende ein positiver Mittelzufluss für das Vermögen der Verbandsgemeinde Weißenthurm stattfindet. Aufgrund der vorstehenden Bewertung sollen Fahrzeuge auch weiterhin durch die Fördervereine beschafft und im Gegenzug die Unterhaltungs- und Kraftstoffkosten von der Verbandsgemeinde Weißenthurm als Sachkostenträgerin der Freiwilligen Feuerwehr getragen werden. Der Verbandsgemeinderat beschließt, dass bei Schenkungen von Fahrzeugen durch die Feuerwehr-Fördervereine in der Verbandsgemeinde Weißenthurm eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen wird, nach der die laufenden Fahrzeugunterhaltungs- einschließlich der Kraftstoffkosten durch die Verbandsgemeinde getragen werden. Im Gegenzug übereignet der Förderverein das Fahrzeug zu Feuerwehrzwecken der Verbandsgemeinde Weißenthurm.

Im Tagesordnungspunkt sieben wurde die Auftragsvergabe zur Beschaffung von Möbeln für die Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Weißenthurm behandelt.

Weiter informierte Bürgermeister Hollmann den Rat, dass die Verbandsgemeinde auf der Grundlage des Beschlusses des Verbandsgemeinderates vom 28. Juni die Inbetriebnahme von provisorischen Gruppen an den Standorten „Kita Märchenwald“ in Weißenthurm, „Kita Château-Renault/Rheinlandhalle“ in Mülheim-Kärlich und „Kita Grundschule“ in Urmitz/Rhein plant.

Mit der Umsetzung der erforderlichen baulichen Maßnahmen an der „Kita Märchenwald“ wurde das Planungsbüro „Rumpf Architekten“ in Andernach beauftragt. Die Maßnahme ist bis zum 31. Dezember abzuschließen. Die Maßnahme in Urmitz/Rhein wird durch die Verbandsgemeinde selbst umgesetzt und ist ebenfalls bis zum 31. Dezember abzuschließen. Für die Maßnahme Rheinlandhalle ist ein Zeitrahmen bis April/Mai 2018 gegeben. Die erforderlichen Maßnahmen werden hier ebenfalls durch die Verbandsgemeinde umgesetzt.

Insbesondere für die Maßnahme an der „Kita Märchenwald“, hier ist der Kauf und die Installation von Containermodulen zur Schaffung von zwei zusätzlichen Gruppen mit Nebenraumprogramm und eines Personalraumes vorgesehen, werden die notwendigen Investitionen die Vergabekompetenz des Bürgermeisters und des Bau-, Vergabe- und Umweltausschusses überschreiten. Um eine Umsetzung bis zum Jahresende 2017 sicherzustellen, empfiehlt die Verwaltung daher, analog zu der in Bezug auf den Neubau der Integrativen Kindertagesstätte gewählten Vorgehensweise, die Kompetenz zur Vergabe von Aufträgen zur Einrichtung der provisorischen Kindertagesstättengruppen bis zum Abschluss der Maßnahme in unbegrenzter Höhe auf den Bau- Vergabe- und Umweltausschuss der Verbandsgemeinde zu übertragen. Der Verbandsgemeinderat fasste einstimmig einen entsprechenden Beschluss.

Geplanter Radweg Bassenheim/Ochtendung

Bürgermeister Hollmann informierte den Rat über den Sachstand zu dem geplanten Radweg Bassenheim/Ochtendung. Der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) für den genannten Radweg ist während der Rechtsbehelfsfrist nicht angefochten worden. Somit ist dieser zum Ablauf des 31. August unanfechtbar geworden. Aus diesem Grunde werden zurzeit durch die beiden beauftragten Ingenieurbüros die Förderanträge erstellt und kurzfristig beim LBM eingereicht.

Für die zu stellenden Förderanträge musste die bestehende Kostenschätzung aus dem Jahre 2015, die sich für den Anteil der VG Weißenthurm auf 1.871.931 Euro brutto belief, auf den neuesten Stand gebracht werden.

Unter Berücksichtigung der zurzeit herrschenden schwierigen Marktlage und der Steigerung des Baupreisindexes in den letzten beiden Jahren wurden die Einheitspreise um 7,5 Prozent erhöht. Des Weiteren sind zusätzliche Maßnahmen in der aktualisierten Kostenschätzung enthalten, die in 2015 noch nicht berücksichtigt waren, wie Roden der Bahntrasse, Bepflanzung der Ausgleichsflächen und Entsorgung belasteter Holzschwellen. Dadurch ergibt sich gegenüber der Kostenschätzung aus 2015 eine Steigerung von etwa 220.000 Euro brutto.

Nach erfolgter Genehmigung der Förderanträge sowie dem mitbeantragten vorzeitigen Baubeginn soll mit dem Ausschreibungsverfahren im Oktober 2017 begonnen werden. Der Baubeginn der Maßnahme ist für Januar 2018 vorgesehen. Die Informationen wurden seitens der Fraktionen kontrovers diskutiert, vor allem im Hinblick auf die Kostensteigerung seit 2015. Um weitere Kostensteigerungen zu vermeiden wurde aus den Reihen der Ratsmitglieder angeregt, mit dem Bau des Radweges zeitnah zu beginnen. In seinem Beschluss nahm der Verbandsgemeinderat die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.

Nach weiteren Tagesordnungspunkten und der obligatorischen Einwohnerfragestunde schloss Bürgermeister Georg Hollmann den öffentlichen Teil der Sitzung.

Der Verbandsgemeinderat Weißenthurm kam zu seiner 16. Sitzung zusammen.Foto: GM

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