Allgemeine Berichte | 06.07.2023

Das neue Landesjagdgesetz provoziert einen Warnstreik der Jägerschaft - auch im Kreis Ahrweiler

Warnstreik: Jäger entsorgen nach Unfall keine Kadaver mehr

Die Kadaverbeseitigung, etwa nach einem Wildunfall, wird wegen einer Protestaktion derzeit nicht mehr freiwillig von Jägern übernommen.  Foto: Börner/DJV

Kreis Ahrweiler. Das neue Landesjagdgesetz provoziert einen Warnstreik der Jägerschaft. Vom Landesjagdverband Rheinland-Pfalz kommt scharfe Kritik zum Entwurf des neuen Jagdgesetzes. Die durch den Verband im Vorfeld kommunizierten roten Linien wurden mehrfach überschritten. Deswegen ruft der Verband seine 20.000 Mitglieder zu einem sofortigen Warnstreik auf. Ab sofort entsorgen die Jäger in Rheinland-Pfalz kein Fall- und Unfallwild mehr.

Ralf Schmidt, 1. Vorsitzender der Kreisgruppe Ahrweiler, informiert über die Beteiligung der Ahrweiler Jägerschaft an dem Protest:

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger des Kreises Ahrweiler, völlig ohne Not plant das rheinland-pfälzische Umweltministerium unter Leitung der „Grüne“ eine Änderung des Landesjagdgesetzes. Diese Änderung soll der Bevölkerung vermitteln, dass die Jagdausübung wichtig, ja systemrelevant ist und es einer möglichst breiten Akzeptanzbildung durch die Gesellschaft bedarf.

Tatsächlich zeigt der nun vorliegende Entwurf, dass die geplanten Änderungen ein einziger, respektloser Frontalangriff auf alles ist, was in den letzten Jahrzehnten ehrenamtlich durch die Jägerschaft geleistet wurde. Von unserem Engagement profitieren nicht nur alle Bürger und Grundstückseigentümer, sondern auch die Artenvielfalt und die öffentliche Verwaltung. Seit Jahrzehnten leisten wir freiwillige Leistungen zum Tierschutz, beispielsweise die Kitzrettung und das Wildtiermonitoring. Dieses Engagement soll nun verpflichtend werden; dafür werden wir mit hohen Jagdpachten „belohnt“, zusätzlich zu der vom Kreis verlangten Jagdsteuer in Höhe von 20 Prozent, der Jagdabgabe und dauernden Gebühren etwa für die Überprüfungen unserer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. Sollen wir also nur noch zahlen, um Dienstleister für politische und ökonomische Interessen zu sein?

Dies können und werden wir nicht tolerieren! Daher werden wir unsere Kreismitglieder zur Teilnahme an der landesweiten Protestaktion aufrufen und ab sofort einen der zahlreichen freiwilligen Dienste für die Gesellschaft einstellen: Die Entsorgung von Fallwild. Bisher standen wir Jäger bereit, am Tag und oft auch zur Nachtzeit, um die Kadaver von verunfallten, verendeten Wildtieren von Straßen- und Wegesrändern im Kreis Ahrweiler zu entsorgen, obwohl dazu nie eine Verpflichtung bestand. Nunmehr beteiligen wir uns an der landesweiten Protestaktion, zu der unser Landesverband aufruft, und überlassen die Entsorgung der zuständigen Gemeinde bzw. dem Landesbetrieb Mobilität. Der Warnstreik ist zeitlich zunächst bis zum 31. August 2023 befristet und betrifft ausdrücklich nicht die Erlegung von verletzten Wildtieren, das gebietet der Tierschutz.

Dies ist ein erstes Zeichen auf der untersten Stufe der zu erwartenden Eskalationsskala. Weitere Aktionen sind nicht ausgeschlossen. „Zu diesem Schritt sind wir leider gezwungen, um uns Gehör zu verschaffen. Wir sind aber weiterhin zu einem konstruktiven Dialog bereit, um gemeinsam für Wald und Flur im Einklang mit dem Wild und der Natur zu einer sinnvollen Weiterentwicklung des Gesetzes zu kommen“ sagt der Präsident des Landesverbandes Dieter Mahr.

In Zeiten, in denen die Wertschätzung für unsere ehrenamtlichen Dienstleistungen keine Beachtung mehr finden, wir verunglimpft und gegängelt werden, kann man von uns kein ehrenamtliches Engagement mehr erwarten.“

Pressemitteilung der

Kreisgruppe Ahrweiler im

Landesjagdverband

Rheinland-Pfalz e. V.

Die Kadaverbeseitigung, etwa nach einem Wildunfall, wird wegen einer Protestaktion derzeit nicht mehr freiwillig von Jägern übernommen. Foto: Börner/DJV

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