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Am 22.04.2025

Allgemeine Berichte

Mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers in Kalenborn

Wasser muss abgekocht werden

Kalenborn. Bei einer der regelmäßig durchgeführten Untersuchungen des Trinkwassers am 15.04.2025 wurde eine mikrobiologische Beeinträchtigung [mit Enterokokken (Messwert: 1 KBE/100 ml)] in Kalenborn nachgewiesen. Nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung dürfen Enterokokken im Trinkwasser nicht nachweisbar sein. Das Wasser ist daher derzeit als Trinkwasser nicht geeignet und muss vor der Verwendung abgekocht werden.

Im Rahmen des Abkochgebotes ist folgendes zu beachten

• Lassen Sie das Leitungswasser mindestens 3 Minuten sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.

• Zum Trinken und zur Zubereitung von Nahrungsmitteln nur abgekochtes Leitungswasser verwenden.

• Auch zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwenden.

Sie können das Leitungswasser zum Duschen oder Wäschewaschen mit der Maschine ohne Einschränkung verwenden.

Auch beim Geschirrspülen mit der Maschine ist kein Abkochen erforderlich (Die Temperatur beim Nachspülen sollte jedoch mindestens 80 °C erreichen).

Für die Toilettenspülung und für die allgemeine häusliche Reinigung kann das Leitungswasser uneingeschränkt verwendet werden.

Die Kreisverwaltung Cochem-Zell arbeitet an der Behebung des Problems und ist bemüht, die Trinkwasserqualität so rasch wie möglich wieder herzustellen. Dies kann jedoch noch einige Tage dauern.

Die Kreisverwaltung Cochem-Zell informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.

Bitte geben Sie diese Information auch an alle Bewohner Ihres Hauses weiter.

Ansprechpartner für Fragen: Kreisverwaltung Cochem-Zell, Fachbereich Gesundheit, Heiko Herrmann/Anna Baldes, Tel.Nr.: 02671/61- 323/324.

Pressemitteilung der Kreisverwaltung Cochem-Zell

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