Vortrag: Leben in Pflegeheimen und in neuen Wohnformen

Welche Rechtehaben Verbraucher?

Mendig. Menschen, die in einem Pflegeheim, einer Einrichtung der Behindertenhilfe oder in einer Pflege-Wohngemeinschaft leben, sind auf Hilfe angewiesen. Spezielle gesetzliche Regelungen sind daher im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) zusammengefasst. So soll sichergestellt werden, dass pflege- und hilfsbedürftige Menschen in ihren Interessen und Belangen gestärkt und Benachteiligungen vermieden werden. Gisela Rohmann, Juristin im Bereich Gesundheit und Pflege bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, erklärt in dem Vortrag die wesentlichen Regelungen des Gesetzes. Ausführlich geht sie auf die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen ein, die dem WBVG unterliegen. Sie informiert über Rechte vor und während des Vertragsschlusses bis hin zum Vertragsende. Der Vortragsabend „Leben im Pflegeheim und in neuen Wohnformen“ ist Teil der Mendiger Vortragsreihe und findet am Dienstag, 2. April um 19 Uhr im Pflegeheim Marienstift in Mendig, Schulstraße 2a statt. Die Veranstaltung wird gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und ist daher kostenfrei. Im Anschluss an den Vortrag sind alle Gäste zu einem kleinen Imbiss eingeladen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Mendiger Vortragsreihe ist ein Gemeinschaftsprojekt des Altenheims Marienstift, des SKM-Betreuungsvereins für Mayen und Umgebung e.V., des Pflegestützpunkts Mendig/Pellenz und des Deutschen Roten Kreuzes – Kreisverband Mayen-Koblenz e.V.

Pressemitteilung des

Pflegestützpunkts Mendig/Pellenz