Architekten- und Ingenieurkammer richten Gutachterportal ein
Wiederaufbauhilfe der ISB: Ausfüllhilfen und Infos zu Gutachtern
Kreis Ahrweiler. Die Bewältigung der Flutfolgen in Rheinland-Pfalz geht Schritt für Schritt voran. Seit Ende Dezember ist das Verfahren, mit dem Betroffene Hilfezahlungen beantragen können, eröffnet. Für Gebäudeschäden sind im Antragsverfahren Begutachtungen vorgesehen. Dazu haben die Architektenkammer Rheinland-Pfalz und die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz eine gemeinsame Portalseite im Internet freigeschaltet. Unter www.diearchitekten.org/fluthilfe können Betroffene direkt Kontakt zu Büros aufnehmen, die entsprechende Gutachten in den Flutgebieten vornehmen. Informationen zum gesamten Antragsverfahren finden sich unter www.isb.rlp.de/unwetterhilfen.
Unabhängig von der Begutachtung führen Architektinnen und Architekten Erstberatungen für Betroffene an den neu eingerichteten Infopoints des Landes durch.
Die Anträge für die Hilfsgelder werden digital bei der Investitons- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt, außerdem steht die ISB den Betroffenen beratend zur Seite. „Wir haben das Antragsverfahren digital und schlank aufgestellt“, erläuterte ISB-Vorstandsmitglied Dr. Ulrich Link.
Folgende Informationen stehen Geschädigten im Internet zur Verfügung:
Alle Informationen zum Wiederaufbau:
Direkt zum Antragsverfahren bei der ISB:
https://isb.rlp.de/unwetterhilfen
Gutachter der Architekten- und der Ingenieurkammer:
www.diearchitekten.org/fluthilfe
Ausfüllhilfen:
Unter https://isb.rlp.de/aufbauhilfe-rlp-2021-hausrat.html#tab10220-1
sind Ausfüllhilfen und Datenerfassungsblätter hinterlegt für Anträge auf Hausrat bzw. Gebäude. Die Datenerfassungsblätter ersetzen den digitalen Antrag zwar nicht, bilden ihn aber gut ab und es ist ersichtlich, welche Unterlagen benötigt werden. Auch für Unternehmen sind eine Ausfüllhilfe und viele weitere nützliche Informationen unter https://isb.rlp.de/aufbauhilfe-rlp-2021-fuer-unternehmen-und-freie-berufe.html#tab10167-1
abrufbar.
ROB
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