Allgemeine Berichte | 09.04.2021

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden

Windkraftanlagen in der Nähe des Klosters Maria Engelport dürfen gebaut werden

Quelle: Pixabay

Mörsdorf. Vier Windenergieanlagen (WEA) in der Nähe des Klosters Maria Engelport im Rhein-Hunsrück-Kreis dürfen errichtet werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Die Antragsteller sind Eigentümer und Betreiber des im Flaumbachtal zwischen Treis-Karden und Mörsdorf gelegenen denkmalgeschützten Klosters. Nachdem die zuständige Kreisverwaltung die Errichtung und den Betrieb der WEA in einer Entfernung zwischen 1.200 und 2.300 m vom Kloster genehmigt hatte, legten die Antragsteller Widerspruch ein und beantragten beim Oberverwaltungsgericht, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einstweilen außer Vollzug zu setzen. Sie befürchten eine Beeinträchtigung des Denkmalwertes des Klosters sowie unzumutbare Störungen des Klosterbetriebs durch Schallimmissionen und Schattenwurf und eine optisch erdrückende Wirkung der rund 240 m hohen Anlagen. Zudem sei mit einem Attraktivitätsverlust des klösterlichen Gastronomie- und Beherbergungsbetriebs mit der Folge erheblicher Umsatzeinbußen und einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage des Klosters zu rechnen.

Das Oberverwaltungsgericht lehnte den Antrag ab und führte zur Begründung aus: Eine offensichtliche Rechtswidrigkeit der Genehmigung, welche ohne Weiteres einen einstweiligen Baustopp rechtfertigen würde, liege nicht vor. Nach summarischer Betrachtung verstoße sie nicht gegen den Denkmalschutz. Dieser erfasse vorliegend allein das Kloster, nicht aber den im Freien angelegten Prozessionsweg oder gar das gesamte Flaumbachtal. Das Kloster selbst sei jedoch nur von einigen wenigen Betrachtungspunkten aus gemeinsam mit den Anlagen im Blick und werde von dort aus in seiner Ausstrahlungswirkung nicht wesentlich beeinträchtigt. Auch halte das Vorhaben die im Außenbereich geltenden Lärmgrenzwerte bei Weitem ein. Angesichts der Entfernung zwischen Kloster und Anlagen sei auch nicht mit einer optisch bedrängenden Wirkung zu rechnen, und der Schattenwurf sei durch die Genehmigung auf wenige Stunden im Jahr begrenzt worden. Der von den Antragstellern überdies gerügte Eingriff in ihr Grundrecht auf Religionsfreiheit liege nicht vor. Die Genehmigung selbst treffe keinerlei Regelungen in Bezug auf die Religionsausübung durch die Antragsteller, weder im Hinblick auf kultische Handlungen noch auf nach außen gerichtete Tätigkeiten wie etwa die Bewirtung und Beherbergung von Gästen oder die Veranstaltung von Exerzitien und anderen Formen religiös geprägter Auszeiten. Vor lediglich mittelbaren, rein faktischen Auswirkungen eines Verwaltungshandelns – wie etwa der Errichtung und dem Betrieb einer genehmigten Anlage – sei jedoch auch das Grundrecht auf Religionsfreiheit, ebenso wie beispielsweise das Eigentum, nur geschützt, wenn diese im Ergebnis zu einer schweren und unzumutbaren Beeinträchtigung führten. Eine solche schwere mittelbare Auswirkung sei hier jedoch nicht erkennbar.

Der Bereich kultischer Handlungen werde angesichts der geringen Wahrnehmbarkeit der Anlagen vom Kloster und vom Prozessionsweg aus nicht wesentlich tangiert. Soweit die Antragsteller einen Attraktivitätsverlust des Klosters als Bewirtungs-, Beherbergungs- und Veranstaltungsbetrieb mit der Folge von erheblichen Umsatzeinbußen und einer Gefährdung der wirtschaftlichen Grundlagen des Klosters befürchteten, seien diese Annahmen letztlich rein spekulativ. Zudem sei die besonders reizvolle Umgebung eines im Außenbereich gelegenen Gastronomie- und Beherbergungsbetriebs regelmäßig nicht durch ein einklagbares Abwehrrecht des Einzelnen geschützt, sondern stelle lediglich einen tatsächlichen Vorteil dar, auf dessen Fortbestand kein Anspruch bestehe. Bei der danach vorzunehmenden Abwägung zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit und des Anlagenbetreibers an einer zeitnahen Errichtung und Inbetriebnahme der Anlagen und dem Interesse der Antragsteller, dies einstweilen zu verhindern, überwiege das Vollzugsinteresse. Zum einen enthalte das Bundes-Immissionsschutzgesetz seit Ende 2020 eine Grundsatzwertung, wonach Widersprüche und Klagen Dritter gegen die Genehmigung von großen Windenergieanlagen im Interesse einer Beschleunigung von Investitionen grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung mehr haben sollen. Zudem spreche hier das gewichtige öffentliche Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien dafür, von der erteilten Genehmigung zwischenzeitlich bis zu einer endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren Gebrauch machen zu können.

Pressemitteilung

Oberverwaltungsgericht

Rheinland-Pfalz

Quelle: Pixabay

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Andi-RLP: Hallo Herr oder Frau Bastian, Sie haben Recht, die Kommentarantwort von mir war falsch ausgedrückt. Das Wort "vertrauensvoll" steht natürlich im Bericht. Jedoch habe nicht ich den vertrauensvollen Abstimmungsprozess...
  • S. Bastian: Herr Winkelmann, Sie werden doch ihren eigenen Artikel kennen. Zitat: "Verbandsbürgermeister Jan Ermtraud machte in einer Rede deutlich, dass die Maßnahmenliste einerseits das Ergebnis eines vertrauensvollen...
  • Andreas Winkelmann: Hallo Frau Roth, von "vertrauensvoll" steht nichts im Bericht. Und die veränderte Maßnahmenreihenfolge ist ausdrücklich erwähnt. Gleich zu Anfang ist auf die dem Ratsinformationssystem zu entnehmenden Details verwiesen, wo u..a.
  • Elke Zeise: Nur Schade das man als Nachbarin keine Information bekommt ob der Täter noch in U Haft ist oder wieder auf freiem Fuß ist. Habe Angst die Wohnung zu verlassen
  • Gitta Meyer: Ehrlich,die ganze Idee Buga im Mittelrhein ist falsch. Die Gemeinden sind verschuldet. Schauen sie sich Lahnstein an. Hier ist nichts los. Die Brücke wird bestimmt toll,aber sonst.....
Anzeige Haushaltsauflösungen und Ankauf
Anlagenmechaniker
Werbeplan 2026
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0253#
Gesundheit im Blick Lahnstein
Maifest Gönnersdorf
Angebotsanzeige (April)
Biker Segnung
SB Wahlen
Empfohlene Artikel
Nico Luo (rechts) und Julian Luo.  Foto: Fei Luo
39

Bendorf. Beim Landeswettbewerb Jugend musiziert in Mainz am 19./20. März haben die beiden Brüder Nico und Julian Luo aus Bendorf in der Wertung „Klavier solo“ große Erfolge erzielt. Die beiden hatten sich beim Regionalwettbewerb Ende Januar in Neuwied durch erste Preise für den Landeswettbewerb qualifiziert und ihr Programm in monatelanger Arbeit mit ihrem Lehrer, dem Pianisten Thomas Mombaur aus Ettringen, einstudiert und immer weiter verfeinert.

Weiterlesen

Mara Hermes ist überzeugt von der Bedeutung des Ehrenamts.  Foto: privat
154

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Blutspenden, Karnevalsumzüge oder auch Großveranstaltungen wie Rock am Ring wären ohne sie kaum denkbar: die Ehrenamtlichen des Deutschen Roten Kreuzes. Sie engagieren sich in ihrer Freizeit, helfen Menschen in Not und leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft. In der Reihe „HeimatHelden“ stellt BLICK aktuell Menschen vor, die diesem Engagement ein Gesicht geben.

Weiterlesen

Weitere Artikel
Wie ist es um Adenau als Fahrrad-Stadt bestellt.  Foto: Dominik Ketz
6

Kann die Verkehrssituation in der Eifelstadt verbessert werden?

HeimatCheck: Adenau: Keine optimale Situation für Radfahrer

Adenau. Wie sicher ist das Radfahren durch die Innenstadt? Diese Frage bewegt aktuell die Bürgerinnen und Bürger. Und sorgt für Diskussionen rund um die Verkehrssituation auf der Hauptstraße. Ein Anwohner schildert eine aus seiner Sicht zunehmend problematische Entwicklung: Vor allem für Radfahrer sei die Lage in den vergangenen Jahren deutlich schwieriger geworden.

Weiterlesen

Ein Schild an der L74 weist auf die kaputte Fahrbahndecke hin.  Foto: Mara Schmitz
7

Verzögert der Schutz von Fledermäusen das Projekt auch in Zukunft?

HeimatCheck: Wershofen: Kaputte L74 bleibt ein echtes Ärgernis

Wershofen/Hümmel. Schlaglöcher, Risse und ein insgesamt stark beanspruchter Fahrbahnbelag: Für viele Anwohner ist der Zustand der L 74 zwischen Wershofen und Hümmel längst mehr als nur ein Ärgernis. Die Strecke ist in einem desolaten Zustand - das ist Fakt. Auch aus der Kommunalpolitik wird Kritik laut, insbesondere über die immer wieder verschobene Sanierung. Kürzlich machte auch Ortsbürgermeister Robert Zawada die Verschiebung des Baustarts öffentlich (BLICK aktuell berichtete).

Weiterlesen

Chefarzt Dr. Christian Bamberg (links, stehend) informierte ausführlich über das Thema Schlaganfall und beantwortete im Anschluss zahlreiche Fragen aus dem interessierten Publikum.  Foto: Landeskrankenhaus / Pape
8

- Anzeige -Fachbereich der Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach stellte sich der Bevölkerung vor

Spannender Aktionstag in der Neurologie

Andernach. Die Neurologie befasst sich mit einer großen Vielfalt an komplexen Krankheitsbildern. Oft geht es wie beim Schlaganfall um Minuten, um Menschenleben zu retten. Um dann wirksame medizinische Versorgung zu gewährleisten, braucht es gut ausgebildetes Personal mit immensem Fachwissen und hochmoderne Gerätschaften. Beim Aktionstag „Neurologie erleben“ an der Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach...

Weiterlesen

Imageanzeige
Heizölanzeige
Blumen Meyer Neueröffnung
Anzeige Uhren Vintage
Stellenanzeige Auszubildung zum/zur Umwelttechnologen/in
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0240#
Maifest Gönnersdorf
Familienfest freiwillige Feuerwehr Ringen-Bölingen am 01.05.26
Maifest in Dedenbach
Stellenanzeige Kaufmännische/r Angestellte/r
Gesundheit im Blick
Gesundheit im Blick
125 Jahre Kaufhaus Moses in Bad Neuenahr
Minijob
Innovatives rund um Andernach
Gesundheit im Blick
Verwaltung Immobilien