Allgemeine Berichte | 27.11.2023

Winterdienst im Kreis Ahrweiler : LBM richtet Halteverbote ein

Symbolbild.  Foto: Pixabay.com

Kreis Ahrweiler. Für die Wintermonate Dezember 2023 bis März 2024 werden in den verschiedenen Ortsdurchfahrten Verkehrsmaßnahmen ergriffen.

In diesen Bereichen wurde entweder ein eingeschränktes oder absolutes Halteverbot eingerichtet:

Heppingen, Schulstraße (L 80), Einmündung Burgstraße bis Spielplatz

Oeverich (L 79) von der Einmündung L 80 bis zur Einmündung Josefstraße

Esch, Dernauer Straße (K 35) von Haus-Nr. 15 bis Haus-Nr. 3

Holzweiler, Vettelhovener Straße (K34) Schultheissgässchen bis Pützstraße

Waldorf, Einmündung L 87 bis Neustraße, Hausnummer 8

Oberzissen, Mittelstraße (K 51) von der Einmündung K 50 bis Burgstraße

Oberdürenbach, Hauptstraße (K 52) von Haus-Nr. 26 bis Haus-Nr. 35

Ramersbach, Heckenbacher Straße (L85) Ober den Gärten bis Ahrtalstraße (L84)

Diese Maßnahme wurde ergriffen, da parkende Fahrzeuge in den genannten Gebieten immer wieder Probleme beim Befahren der Straßen durch Winterdienstfahrzeuge der Straßenmeisterei verursachen. Das Halteverbot dient dazu, den reibungslosen Ablauf des Winterdienstes sicherzustellen und damit die Verkehrssicherheit auf den genannten Straßen zu gewährleisten. BA

Symbolbild. Foto: Pixabay.com

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