Allgemeine Berichte | 20.12.2021

Auch wenn das Wohngeld bundesweit zum 1. Januar erhöht wird, ist eine Sachbearbeitung bis 5. Januar nicht möglich. Grund: Die Software muss erst angepasst werden

Wohngeld im Kreis MYK: Keine Sachbearbeitung möglich

Symbolbild. Foto: pixabay.com

Kreis Mayen-Koblenz. . Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2022 erstmals bundesweit automatisch erhöht. Damit verbunden ist die Anpassung des Bearbeitungsprogramms. Dies hat vorübergehende Auswirkungen auf die Arbeit der Wohngeldstelle des Landkreises Mayen-Koblenz. In der Zeit vom 29. Dezember 2021 bis voraussichtlich zum 5. Januar 2022 können in der Kreisverwaltung weder individuelle Auskünfte in Wohngeldangelegenheiten erteilt noch Dateneingaben und Sachbearbeitung durchgeführt werden.

Vor allem ältere Menschen und Familien sollen von der Dynamisierung des Wohngeldes profitieren. Durch die Anpassung können viele Haushalte weiterhin Wohngeld beziehen, die sonst aufgrund von Einkommenssteigerungen möglicher Weise keinen Anspruch mehr gehabt hätten. Das Wohngeld ist neben anderer staatlicher Leistungen ein wichtiges Element um die Auswirkungen der Corona-Pandemie für einkommensschwache Haushalte zu bewältigen. Insbesondere Rentner, die einen Grundrentenzuschlag erhalten oder zumindest 33 Jahre an Pflichtversicherungszeiten vorzuweisen haben, profitieren von einer Freibetragsregelung. Hier lohnt es sich, mögliche Ansprüche prüfen zu lassen.

Ab Mitte Januar werden die Leistungsbeträge für bereits registrierte Wohngeldempfänger durch die Wohngeldstelle des Landkreises automatisch neu berechnet. Die betroffenen Wohngeldhaushalte erhalten anschließend einen neuen Leistungsbescheid.

Die Kontaktdaten der Wohngeldstelle, Antragsformulare sowie weiterführende Informationen zum Thema Wohngeld gibt es im Internet unter www.kvmyk.de .Pressemitteilung

Symbolbild. Foto: pixabay.com

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