Bildunterschrift: Rechtsexperte Prof. Dr. Simon A. Fischer klärt arbeitsrechtliche Fragen zum Corona-Virus. Foto: SRH Fernhochschule
Überregional. Meetings und Messen werden abgesagt, Kindergärten und Schulen werden geschlossen und Arbeitsplätze bleiben leer. Das Corona-Virus hat unseren Alltag erreicht. Wie sich die rechtliche Situation für Arbeitnehmer im Fall von Quarantäne, Zwangsurlaub und geschlossenen Kindergärten gestaltet, erklärt Prof. Dr. Simon A. Fischer, Studiengangsleiter Wirtschaftsrecht an der SRH Fernhochschule – The Mobile University.
Haben Sie sich auch schon gefragt welche Rechte Arbeitnehmer im Fall einer Corona-Quarantäne haben? Rechtsexperte Prof. Dr. Simon A. Fischer von der SRH Fernhochschule hat die wichtigsten Informationen für Sie zusammengetragen:
Krankschreibung und Krankengeld: Wer zahlt das Gehalt im Krankheitsfall?
Quarantäne: Homeoffice oder Entschädigungsleistungen
Tipp für Arbeitgeber und Selbständige: Entschädigungsleistung kann rückerstattet werden
Verhalten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Falle einer Infektion
Zwangsurlaub: Was passiert, wenn der Betrieb schließt oder Arbeitnehmer freigestellt werden?
Wenn das eigene Kind erkrankt ist: Wer kümmert sich?
Kindergarten oder Schule bleiben wegen Infektionsverdacht geschlossen – und jetzt?
Quelle: SRH Fernhochschule – The Mobile University