Allgemeine Berichte | 28.05.2026

„Windindustrieanlagen gehören nicht in ein Vogelschutzgebiet“

Genehmigung für Windenergieanlagen Hümmerich ist rechtswidrig

Windindustrieanlagen im Wald brauchen autobahnähnliche Zufahrten mit bis zu 12 Meter Breite und hohe Einschnitte in den Waldboden. Sie zerstören den Wald, den Boden, das Waldinnenklima, das gesamte Waldökosystem und das Mikroklima.

Hümmerich. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hat entschieden: Die Genehmigung von zwei Windenergieanlagen im Vogelschutzgebiet Westerwald ist rechtswidrig und darf nicht vollzogen werden.

Das Urteil setzt die Geschichte dieser beiden Windindustrieanlagen fort. Schon in 2020 war der Genehmigungsantrag gestellt worden. Der Landkreis Altenkirchen hatte diesen Antrag Mitte 2022 abgelehnt, weil im Vogelschutzgebiet Westerwald erhebliche Beeinträchtigungen von Schwarzstorch, Haselhuhn und Mittelspecht zu befürchten waren. Nachdem das OVG den Landkreis in Februar 2024 verpflichtet hatte, über den Antrag „unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts“ neu zu bescheiden, war nun eine Genehmigung der Kreisverwaltung vom Mai 2024 Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung.

Wie bedeutend die Sache ist, zeige laut der Naturschutzinitiative (NI) die Tatsache, dass zugleich neben der NI zwei weitere Umweltverbände geklagt haben.

Die Nebenbestimmung der Genehmigung zur Vermeidung einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Vogelschutzgebiets in Bezug auf die Arten Schwarzstorch und Rotmilan sind nach Auffassung des Gerichts unzureichend. Die dafür in der Genehmigung angeordneten Abschaltungen seien nicht ausreichend, so das OVG. Zudem sei der Artenschutz der Fledermäuse durch die Genehmigung mangelhaft. Es bedürfe, so das Gericht, einer „Nachbearbeitung“ hinsichtlich der pauschal angeordneten Abschaltungen bei einer Windgeschwindigkeit von weniger als 6 m/sec.

„Windindustrieanlagen gehören nicht in ein Vogelschutzgebiet“, so Harry Neumann, Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI). Wir begrüßen, dass Antragsteller und Landkreis nun ihre Hausaufgaben sorgfältig machen müssen. Sollte es trotz der unzureichenden Nebenbestimmungen zu einer neuen Genehmigung kommen, werden wir diese sehr genau auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Aus unserer Sicht hätte die Genehmigung vollständig aufgehoben werden müssen. Wir prüfen daher aktuell das weitere rechtliche Vorgehen“, so Harry Neumann

Pressemitteilung Naturschutzinitiative e.V.

Windindustrieanlagen im Wald brauchen autobahnähnliche Zufahrten mit bis zu 12 Meter Breite und hohe Einschnitte in den Waldboden. Sie zerstören den Wald, den Boden, das Waldinnenklima, das gesamte Waldökosystem und das Mikroklima. Foto: Harry Neumann/Naturschutzinitiative e.V.

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