Gebetsraum beschäftigt Anwohner und Behörden
Philip Rünz bringt mit Ortstermin Bewegung in die Sache
aus Koblenz
Koblenz-Metternich. Nach einem von ihm organisierten Ortstermin im Stadtteil Metternich hat der Koblenzer CDU-Landtagsabgeordnete, Stadtrat und CDU-Kreisvorsitzende Philip Rünz die Sorgen der Anwohner aufgegriffen und steht dazu sowohl mit den zuständigen Stellen der Stadt Koblenz als auch mit denen des Landes in Abstimmung.
An dem Ortstermin nahm auch seine Landtagskollegin Dr. Anna Köbberling teil, die das Thema ihrerseits mitnimmt. Vor Ort hatten Anwohnerinnen und Anwohner ihre Lage geschildert.
Gegenstand ist die Nutzung eines Ladenlokals im Erdgeschoss eines Mehrparteienhauses Im Kimmelberg als Gebetsraum.
Die Einheit ist nach der Teilungserklärung als Ladenlokal ausgewiesen. Dabei sind zwei Ebenen zu unterscheiden. Die Stadt hat die Nutzung in baurechtlicher Hinsicht mit der Auflage genehmigt, dass sich höchstens 25 Personen gleichzeitig in den Räumen aufhalten. Davon unberührt bleibt die zivilrechtliche Ebene nach der Teilungserklärung. Für die geänderte Nutzung ist die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich, und diese hat sie nicht erteilt. Die Gemeinschaft hat deshalb vor dem Amtsgericht Koblenz auf Unterlassung geklagt. Mit Urteil vom 12. Juli 2026 hat das Gericht der Gemeinschaft Recht gegeben, gegen das Urteil läuft derzeit die Berufung vor dem Landgericht Koblenz.
Nach der Dokumentation eines Anwohners wird die genehmigte Höchstzahl insbesondere beim Freitagsgebet regelmäßig erheblich überschritten. Hinzu kommt die angespannte Parksituation: Zum Freitagsgebet werden die umliegenden Straßen nach Angaben der Anwohner regelmäßig zugeparkt.
Darüber hinaus steht die Person des dort auftretenden Hauspredigers im Raum, den der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz dem islamistischen Spektrum zuordnet. Diesen Aspekt hat Rünz gegenüber dem Innenministerium des Landes angesprochen. Mit Blick auf die bau- und ordnungsrechtlichen Fragen hat er sich an die Stadt Koblenz gewandt.
Zusätzliche Bedeutung erhält der Vorgang dadurch, dass der Trägerverein das bislang nur gemietete Ladenlokal nun erwerben möchte und hierfür im Internet auf einer Spendenplattform um Spenden wirbt. Mit einem Kauf würde sich die beanstandete Nutzung dauerhaft verfestigen. Dass dieser Schritt gerade jetzt angestrebt wird, wirft insbesondere vor dem Hintergrund der verfassungsschutzrechtlichen Einstufung des Hauspredigers Fragen auf.
Pressemitteilung Philip Rünz MdL
Nach dem Ortstermin in Metternich lässt Philip Rünz nicht locker: Der CDU-Landtagsabgeordnete hat die Anliegen der Anwohner bei der Stadt Koblenz und beim Innenministerium auf den Tisch gebracht. Foto: Paul Schneider