
Am 04.09.2025
Allgemeine BerichtePolitische Diskussion um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
Region. In Rheinland-Pfalz streitet man über die Beibehaltung der kommunalen Straßenausbaubeiträge. Nach Ansicht von CDU, FWG, FDP und AfD sollen diese Beiträge, wie in den meisten anderen Bundesländern auch, durch Berücksichtigung bei der allgemeinen Steuer ersetzt werden. Dagegen wollen SPD und Bündnis 90/ Die Grünen weiterhin Grundstückseigentümern Straßenausbaubeiträge auferlegen, wenn auch nicht mehr durch Einmalbeiträge, sondern inzwischen durch wiederkehrende Beiträge. Unter den Kommunen ist die Abschaffung umstritten, der Bund der Steuerzahler begrüßt sie ebenso wie Haus&Grund, wohingegen der Gemeinde- und Städtebund sie ablehnt. Zu dem Antrag der Oppositionsparteien für ein Gesetz, dass die Ausbaubeiträge auch in Rheinland-Pfalz abschaffen soll, fand im Landtag eine Anhörung im Innenausschuss statt. Zu dieser wurden gesondert auch die jeweils Vorsitzenden des Deutschen Mieterbundes Rheinland-Pfalz, Franz Obst, und des größten rheinland-pfälzischen Mietervereins Mittelrhein( Koblenz/Neuwied), Dr. Dietrich G. Rühle, eingeladen
Beide Vertreter der Mieterschaft sprachen sich unabhängig voneinander für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aus. „Denn die Straßenausbaubeiträge tragen im Ergebnis nicht nur Grundstückseigentümer, sondern in erheblichem Umfang auch die Mieter,“ trug Franz Obst vor, „ zwar richten sich die Straßenausbaubeiträge formal nur gegen Grundstückseigentümer, diese aber legen die Kosten früher oder später ganz oder teilweise auf die Mieter um.“ Daran ändere sich auch nichts dadurch, dass die noch herrschende Meinung davon ausgehe, dass diese Beiträge nicht als Betriebskosten umgelegt werden könnten. Denn es sei im Hinblick auf die Grundsteuer nicht nur zweifelhaft, ob diese Rechtsprechung dauerhaft Bestand habe, sondern die Eigentümer legten die Kosten mittelbar auch über Mieterhöhungen mittels Vergleichsmieten auf die Mieter um.
Ähnlich sah das auch Dr. Dietrich G. Rühle. Man könne den Bürgern schon nicht erklären, wo genau der Sondervorteil gegenüber den Vorteilen der Allgemeinheit liegen solle, dass Straßen für die Allgemeinheit verbessert werden könnten. Solch ein Vorteil würde einfach unwiderleglich angenommen, selbst wenn die Anlieger einen erschwerten Zugang zum Grundstück bekämen oder höhere Aufwendungen, z. B. für Laubbeseitigung, bekämen. „Erst recht nicht kann man dem Bürger erklären,“ so Dr. Rühle, „warum sie sehr erhebliche Straßenausbaubeiträge bezahlen sollen, weil sie an einer Gemeindestraße wohnen, aber andere Bürger eine Ecke weiter nichts für eine Fahrbahn, die zufällig eine Kreis-, Landes- oder Bundesstraße ist.“ Beide Mietervertreter verstanden nicht, warum Rheinland-Pfalz auf einer Zwangserhebung für den Straßenausbau beharre, während alle anderen Bundesländer diese Beiträge entweder abgeschafft oder in das Ermessen der Kommune gestellt hätten. Damit würde die ohnehin dramatische Situation der Mieter weiter verschärft. Es bleibt abzuwarten, ob die Landesregierung bei ihrem Sonderweg verbleibt oder sich den Regeln anderer Länder anschließt.
Pressemitteilung
Landesverband des Deutschen Mieterbundes Rheinland-Pfalz