Klagen zurückgezogen: Kompromiss zur Nutzung des Bürgerhauses in Sicht
Einigung in Waldesch: Lärmschutzmaßnahmen am Bürgerhaus beschlossen
Waldesch. Am 9. April fand vor dem Verwaltungsgericht Koblenz eine Verhandlung statt, in der die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel und die Ortsgemeinde Waldesch als Beklagte vorgeladen wurden.
Zwei Anlieger hatten Klagen zum Glockenschlag der Kirche, der Vermietung des Bürgerhauses, Feuerwerken und Veranstaltungen rund um das Gelände des Bürgerhauses in der Ortsgemeinde Waldesch erhoben.
Im Verlauf der Verhandlung wurden jedoch alle vier Klagen von den Klägern zurückgenommen.
Darunter fiel auch die Klage zu einem vollständigen Nutzungsverbot für lärmstarke Veranstaltungen im Bürgerhaus Waldesch. Im Zuge eines Kompromisses hat sich die Ortsgemeinde Waldesch dazu bereit erklärt, die ohnehin vorgesehenen Sanierungen am Bürgerhaus zeitnah umzusetzen. Insbesondere durch einen Austausch der Fenster können damit bereits Lärmemissionen dauerhaft gesenkt werden. Zudem wird im Außenbereich ein überdachter Bereich geschaffen. Lärmemissionen durch Personen, die sich während laufenden Veranstaltungen zum Rauchen und Sprechen draußen treffen, werden dadurch zukünftig reduziert. Die Schallausbreitung wird durch eine Überdachung verringert.
Bis zur Fertigstellung dieser Überdachung kann das Bürgerhaus nur noch bis 22 Uhr vermietet werden. Die Ortsgemeinde Waldesch wird die Maßnahmen schnellstmöglich umsetzen, um allen Beteiligten gerecht werden zu können. Nach der Umsetzung wird das Bürgerhaus wie gewohnt vermietet werden können.
Die Traditionsveranstaltungen, die ein gesondertes Genehmigungsverfahren durchlaufen, wie die Pfingstkirmes, der Weihnachtsmarkt, etc. sind nicht von dieser Vereinbarung betroffen. Die Einigung bezieht sich auf die generelle Nutzung des Bürgerhauses. Für Traditionsveranstaltungen sind weiterhin durch das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde veranstaltungsspezifische Genehmigungen zu erteilen.
Pressemitteilung VG Rhein-Mosel
