Blaulicht | 04.08.2025

Der Tatverdächtige bedrohte die Frau mit den Worten: „Geld her, oder ich werde euch töten!“

04.08.: Foto-Fahndung: Wer kennt diesen Mann?

Foto: Polizei

Niederkassel. Bereits Mitte Januar diesen Jahres kam es in Niederkassel zu einer versuchten räuberischen Erpressung zum Nachteil einer 76-jährigen Frau. Zwischen 16:00 Uhr und 16:15 Uhr befand sich die Geschädigte gemeinsam mit ihrer Begleiterin auf der Spicher Straße in Niederkassel. Im Bereich der dortigen Passage, nahe einem Lebensmittelgeschäft, wurden beide Frauen von einem bislang unbekannten Jugendlichen angesprochen. Der Täter bedrohte die Seniorin mit dem Tod, um sie zur Herausgabe von Geld zu zwingen. Als die Frau auf die Forderung nicht einging, flüchtete der Jugendliche gemeinsam mit einem Begleiter, der sich lediglich in seiner Nähe aufgehalten hatte, in unbekannte Richtung.

Der Haupttäter kann wie folgt beschrieben werden: etwa 15 Jahre alt, ca. 170 bis 175 cm groß, schlanke Statur, bekleidet mit einer braunen Winterjacke

Da die Tat bislang nicht aufgeklärt werden konnte, wendet sich die Polizei nun mit einem Foto des Mannes an die Öffentlichkeit und sucht Zeugen, die Hinweise zu der abgebildeten Person geben können. Das Foto des Mannes kann im Fahndungsportal der Polizei NRW unter dem Link https://polizei.nrw/fahndung/176436 aufgerufen werden.

Zeuginnen und Zeugen, die Hinweise zur Identität oder zum Aufenthaltsort des Tatverdächtigen geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 02241 541-3221 bei der Polizei zu melden.

Weitere Informationen:

Der unbekannte, jugendliche Tatverdächtige hielt sich zur Tatzeit in einer Passage der ALDI-Filiale auf. Hier bedrohte er die Geschädigte und ihre Begleiterin mit den Worten „Geld her, oder ich werde euch töten!“. Während der Ansprache verbarg er beide Hände in den Jackentaschen.

Die Geschädigte fühlte sich bedroht, konnte sich jedoch zur Wehr setzen, worauf der Tatverdächtige von ihr abließ. Der Mann war ihr bereits in der Vergangenheit durch sein extrovertiertes Verhalten an der Örtlichkeit aufgefallen, sodass ein örtlicher Bezug anzunehmen ist.BA

Foto: Polizei

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