Blaulicht | 22.01.2026

Vollbremsung verhindert Schlimmeres: 80-Jährige Autofahrerin kollidiert mit Jugendlichem auf einem E-Scooter

21.01.: E-Scooter-Unfall in Sankt Augustin: 13-Jähriger muss verletzt ins Krankenhaus

Symbolbild. Foto:Christian Schwier - stock.adobe.com

Sankt Augustin. In Sankt Augustin ereignete sich am Mittwoch, dem 21. Januar, ein Verkehrsunfall, bei dem ein 13-jähriger Junge leichte Verletzungen erlitt. Der Junge war mit einem E-Scooter auf dem Gehweg unterwegs, parallel zur Burgstraße in Richtung Mittelstraße, und fuhr dabei entgegen der Fahrtrichtung auf der linken Seite des Gehwegs.

An einem Fußgängerüberweg lenkte er plötzlich auf die Fahrbahn, wie erste Erkenntnisse und Aussagen unabhängiger Zeugen belegen. Ein entgegenkommender Pkw-Fahrer berichtete, dass er eine Vollbremsung eingeleitet hatte, um eine Kollision zu vermeiden. Dennoch kam es zu einem Zusammenstoß mit dem Toyota einer 80-jährigen Fahrerin, die ebenfalls in Richtung Mittelstraße unterwegs war.

Aufgrund des stockenden Verkehrs bewegte sich die Toyota-Fahrerin nur mit geringer Geschwindigkeit, dennoch trug der 13-Jährige leichte Verletzungen davon. Ein Rettungswagen transportierte ihn zur weiteren Untersuchung ins Krankenhaus, begleitet von einer verständigten Erziehungsberechtigten.

Die 80-jährige Fahrerin blieb unverletzt, und an den Fahrzeugen entstand nur geringer Sachschaden. Die Polizei hat die Ermittlungen zum genauen Hergang des Unfalls aufgenommen.

Es wird auf folgende Verhaltensregeln für die Benutzung von E-Scootern im Straßenverkehr hingewiesen:

  • Elektrokleinstfahrzeuge müssen versichert sein und über eine Betriebserlaubnis verfügen
  • Die Benutzung von Gehwegen ist nicht erlaubt, es müssen Radwege genutzt werden, wenn diese nicht vorhanden sind, muss auf der Straße gefahren werden
  • Handynutzung während der Fahrt ist tabu
  • Es besteht keine Helmpflicht, das Tragen eines Helmes wird jedoch empfohlen
  • Es besteht keine Fahrerlaubnispflicht, man muss jedoch mindestens 14 Jahre alt sein
  • Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer
  • Zur Vermeidung von Unfällen wird allen Verkehrsteilnehmern stets eine vorausschauende und defensive Fahrweise angeraten, damit alle sicher an ihr Ziel kommenBA

Symbolbild. Foto:Christian Schwier - stock.adobe.com Foto: Christian Schwier - stock.adobe.com

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