Blaulicht | 27.05.2025

Betrügerische Steuerbriefe im Umlauf - Warnsignale beachten

27.05.: Achtung - gefälschte Steuerpost

 Foto: Kaikoro – Adobe Stock

Region. Zurzeit kursieren gefälschte Schreiben, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern stammen. Diese Briefe fordern Empfänger auf, Verzugszinsen aufgrund der verspäteten Abgabe der Steuererklärung 2023 zu zahlen. In Wahrheit handelt es sich um Betrugsversuche, bei denen Kriminelle versuchen, Steuerpflichtige zu täuschen und um ihr Geld zu bringen. Die Lohnsteuerhilfe hat solche betrügerischen Briefe untersucht und erklärt, wie der Betrug erkennbar ist.

Die gefälschte Post wirkt auf den ersten Blick authentisch, weist jedoch bei genauerer Betrachtung Ungereimtheiten auf. Wesentliche Angaben sind falsch oder fehlen. In einem aktuellen Fall ist das Schreiben zweiseitig, wobei die erste Seite mit Februar und die zweite mit Mai datiert ist. Das Schreiben behauptet fälschlicherweise, das Finanzamt habe das Bundeszentralamt für Steuern beauftragt, den Fall zu übernehmen, und täuscht eine verspätete Steuererklärung für 2023 vor. Daraufhin wird ein Verspätungszuschlag festgelegt, der sich angeblich auf die Steuergesetzgebung stützt.

Die zweite Seite stellt eine Rechnung dar, in der der Empfänger aufgefordert wird, 350,11 Euro auf ein Konto zu überweisen. Ein QR-Code auf der vermeintlichen Rechnung soll auf eine betrügerische Website von Cyberkriminellen führen. Der Druck auf den Empfänger wird erhöht, indem nur zwei Tage für die Zahlung eingeräumt werden. Bei Nichtzahlung drohen angeblich finanzielle Strafen bis hin zur Pfändung - eine Täuschung. Echte Finanzämter würden niemals eine Zahlung innerhalb von zwei Tagen einfordern, sondern einen Monat gewähren, und auch nicht vorschnell mit einer Pfändung drohen. Stattdessen wäre eine ausführliche Rechtsbehelfsbelehrung im Brief enthalten.

Die Fälschungen sind an bestimmten Merkmalen erkennbar. Der Adressat wird nicht namentlich angesprochen, sondern mit „Sehr geehrte Steuerzahlerin und sehr geehrter Steuerzahler“. Solch allgemeine Anreden deuten oft auf Fälschungen hin, da das Finanzamt den Namen und die Steuer-ID des Empfängers kennt und diese in der Kommunikation verwendet. In der Fälschung fehlt die Steuer-ID des Empfängers oder es wird eine falsche ID genutzt. Es ist ratsam, die Steuernummer mit der eigenen ID-Kennziffer abzugleichen.

Das örtliche Finanzamt ist ausnahmslos für die Steuererklärung zuständig, und der korrekte Absender wäre demnach das regionale Finanzamt, nicht das Bundeszentralamt für Steuern. Daher wird das Logo missbräuchlich verwendet. Die Nummer des Aktenzeichens ist erfunden und bei der Fälschung rechts oben statt in der Betreffzeile platziert. Das Absenderfeld und die Fußzeile unterscheiden sich auf den beiden Seiten, obwohl Briefbögen normalerweise standardisiert sind. Auch die Kontoangaben sind verdächtig, da es sich nicht um eine deutsche Kontoverbindung handelt. Die IBAN deutscher Konten beginnt mit „DE“, während die des Betrugsschreibens mit „ES“ für Spanien beginnt. Keine deutsche Behörde unterhält Konten in Spanien, sodass das Geld bei Zahlung an Kriminelle geht. Der dubiose Verwendungszweck entspricht weder dem Aktenzeichen noch der Steuer-ID.

Im Falle des Erhalts eines solchen oder ähnlichen Schreibens sollten Empfänger umsichtig handeln und keine vorschnellen Zahlungen leisten. Die Echtheit des Schreibens sollte anhand der genannten Merkmale überprüft werden. Das Finanzamt gewährt mehr Zeit für eine Zahlung und setzt Empfänger nicht unter Druck. Im Zweifelsfall ist es ratsam, den zuständigen Finanzbeamten zu kontaktieren und nach der Richtigkeit des Sachverhalts zu fragen.

BA

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