Seit Januar 2025 gelten neue Regelungen für die Entsorgung von Altkleidern
Altkleider und -textilien richtig entsorgen – so geht‘s
Kreis Neuwied Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regelungen für die Entsorgung von Altkleidern und -textilien. Die EU-weite Getrenntsammelpflicht soll dafür sorgen, dass ein möglichst großer Anteil an Altkleidern und -textilien wiederverwendet oder recycelt wird. Doch was bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger und wie lassen sich Altkleider und-textilien richtig entsorgen?
Was hat sich geändert?
Die überregionale Berichterstattung in sämtlichen Medien hat hier für einige Verwirrung gesorgt. Auf den Punkt gebracht, kann man sagen: Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich vorerst nichts! Im Landkreis Neuwied ist die Getrenntsammlung von Altkleidern und -textilien bereits seit Jahrzehnten flächendeckend üblich und umgesetzt. Die bisher qualitativ hochwertige und freiwillige Trennung von noch brauchbaren und nicht mehr brauchbaren Textilien durch die Bürgerinnen und Bürger wird allerdings nun Pflicht.
Entgegen verwirrender Meldungen in den Medien ist an dem Trenn- und Sammelverhalten der Bürgerinnen und Bürger allerdings grundsätzlich nichts zu ändern. Denn nur so können die Ergebnisse der qualitativ hochwertigen Trennung auch weiterhin insbesondere den karitativen Einrichtungen zugutekommen. Neben der karitativen Hilfe sollen die wertvollen Ressourcen natürlich auch so lange wie möglich im Nutzungskreislauf bleiben.
Warum ist die getrennte Sammlung wichtig?
Textilien bestehen aus wertvollen Materialien, die wiederverwendet oder recycelt werden können. Indem man Altkleider und -textilien in die Kleidercontainer gibt, führt man sie dem Stoffkreislauf zu und leistet so einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Kleidung, die noch tragbar ist, kann durch Second-Hand-Verkauf oder karitative Organisationen Wiederverwendung finden. Im Restmüll hingegen ginge der wertvolle Rohstoff verloren.
Was gehört eigentlich in den Kleidercontainer?
Neben Kleidung sollen auch Decken, Bettwäsche, Handtücher, Gardinen, Taschen, Schuhpaare und Gürtel über den Altkleidercontainer entsorgt werden. Hierbei ist allerdings darauf zu achten, ob der Aufsteller des Containers einzelne Produkte ausschließt. Kleidung oder Textilien, welche stark verschmutzt oder nass sind und dadurch andere Kleidung im Container kontaminieren könnten sowie verschlissene Kleidung, darf und soll auch weiterhin in den Restmüll, da sie nicht mehr sinnvoll wiederverwendbar oder recycelbar sind. Mit Schadstoffen belastete Textilien sind bei der Schadstoffsammlung abzugeben.
Alternativen im Sinne der Abfallvermeidung
Im Sinne der Abfallvermeidung möchte die Abfallwirtschaft dazu anregen, Altkleider und Schuhe weiterzugeben. Auf Plattformen wie eBay und Vinted oder bei sozialen Einrichtungen können gut erhaltene Kleidungsstücke einen dankbaren Abnehmer finden und so auf direktem Weg einem neuen Zweck zugeführt werden.
Die sachgerechte Entsorgung und Verwertung trägt dazu bei, die Umwelt zu schonen und Abfall effizient zu reduzieren. Für weitere Informationen und bei Fragen steht die Abfallberatung zur Verfügung, oder das Abfall-ABC auf der Website abfall-nr.de kann konsultiert werden.
Pressemitteilung Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied
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