Die Verletzung des Dienstgeheimnisses wird dem Angeklagten auch vorgeworfen

Anklage wegen mutmaßlicher geheimdienstlicher Agententätigkeit erhoben

Anklage wegen mutmaßlicher geheimdienstlicher Agententätigkeit erhoben

Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr in Koblenz. Quelle: pixabay.com

Koblenz. Die Bundesanwaltschaft hat am 11. März 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den deutschen Staatsangehörigen Thomas H. erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein (§ 99 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB). In diesem Zusammenhang wird ihm auch Verletzung des Dienstgeheimnisses (§ 353b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB i.V.m. § 48 Abs. 1 WStG) vorgeworfen.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Thomas H. war als Berufssoldat beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr in Koblenz beschäftigt. Ab Mai 2023 wandte er sich aus eigenem Antrieb mehrfach an das Russische Generalkonsulat in Bonn und die Russische Botschaft in Berlin und bot eine Zusammenarbeit an. Dabei übermittelte er zu einer Gelegenheit Informationen, die er im Zuge seiner beruflichen Tätigkeit erlangt hatte, zwecks Weiterleitung an einen russischen Nachrichtendienst. Der Angeschuldigte wurde am 9. August 2023 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 37 vom 9. August 2023). Pressemitteilung Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)