Die Verletzung des Dienstgeheimnisses wird dem Angeklagten auch vorgeworfen
Anklage wegen mutmaßlicher geheimdienstlicher Agententätigkeit erhoben
Koblenz. Die Bundesanwaltschaft hat am 11. März 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den deutschen Staatsangehörigen Thomas H. erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein (§ 99 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB). In diesem Zusammenhang wird ihm auch Verletzung des Dienstgeheimnisses (§ 353b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB i.V.m. § 48 Abs. 1 WStG) vorgeworfen.
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