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26.01.2018Die Buchhaltung stellt für Gründer in RLP eine große Herausforderung dar
Junge Start-ups sind sich oft nicht sicher, ob sie Bücher führen müssen oder nicht. Dabei ist diese Frage ganz klar im Handelsgesetz geregelt. Dort heißt es: „Jeder Kaufmann hat nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und kraft Gesetzes Bücher zu führen.“ Die entsprechenden Belege müssen die Unternehmen zehn Jahre aufheben.
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