Er wollte dem durch die Blockaden verursachten Stau ausweichen

Bauernblockaden auf Autobahn: Busfahrer wird zum Geisterfahrer

Bauernblockaden auf Autobahn: Busfahrer wird zum Geisterfahrer

Symbolbild Foto: pixabay.com

Rhein-Sieg-Kreis. Am Montag, 8. Januar, fanden auch im Rhein-Sieg-Kreis landwirtschaftliche Proteste gegen die Finanzpolitik der Bundesregierung statt. Bis zum Mittag beteiligten sich etwa 300 Fahrzeuge und 450 Personen an den Traktor-Sternfahrten. Landwirte aus Hennef, Lohmar und Troisdorf starteten am Morgen in drei Traktorkolonnen und formierten sich in Troisdorf zu einem großen Konvoi, um ihre Fahrt nach Siegburg fortzusetzen.

Frühmorgens gab es mehrere, größtenteils angemeldete Kundgebungen an Autobahnauffahrten in Hennef, Sankt Augustin und Troisdorf, die überwiegend störungsfrei verliefen, jedoch zu erheblichen Verkehrsbehinderungen führten. An den Autobahnanschlussstellen Hennef-Ost und Hennef-West wurden nicht angezeigte Versammlungen abgehalten, woraufhin die Polizei Strafanzeigen wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Versammlungsgesetz erstellte.

Ein 57-jähriger Busfahrer fuhr entgegen der Fahrtrichtung auf die A560 bei Hennef-West, um dem Stau auszuweichen. In dem Bus befanden sich keine Fahrgäste. Er verließ die Autobahn bei Hennef-Ost, wo die Polizei ihn erwartete und seinen Führerschein beschlagnahmte. Eine Strafanzeige wegen Verdachts auf Straßenverkehrsgefährdung wurde gegen ihn erstattet.

Am Abend gab es weitere Kundgebungen, insbesondere am Ende der A560 in Hennef, wo hunderte Landwirte die letzte Veranstaltung des Tages abhielten, was zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen führte. Die Kundgebung wurde gegen 19 Uhr aufgelöst.

Der Einsatzleiter, Polizeidirektor Rainer Müller, zeigte sich zufrieden mit dem Einsatzverlauf: „Es ist wichtig, Bürgerinnen und Bürgern ihr Versammlungsrecht nach dem Grundgesetz zu ermöglichen, gleichzeitig die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten. Aufgrund der Vielzahl der Versammlungsteilnehmer waren leider teilweise erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen nicht zu verhindern.“ BA