Blaulicht | 04.10.2022, 10:24 Uhr

Bei der Überprüfung musste sich der Mann auf seinem Fahrrad abstützen, um nicht umzufallen

Bonn: Alkoholisierter Fahrradfahrer fuhr Schlangenlinien

Symboldbild.  Foto: pixabay.com
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Bonn. Am Samstag (1. Oktober) stoppte ein Streifenteam der City-Wache einen Fahrradfahrer in der Bonner Innenstadt. Der 43-jährige Mann war den Polizisten gegen 23.43 Uhr zunächst aufgefallen, da er ohne Licht auf der Oxfordstraße in Richtung Bertha-von-Suttner-Platz fuhr. An der Einmündung Kölnstraße/Oxfordstraße/Bertha-von-Suttner-Platz missachtete der Zweiradfahrer eine Rotlicht zeigende Ampel. Im weiteren Verlauf seiner Fahrt musste der Mann deswegen den querenden Fußgängern ausweichen. Daraufhin bog der 39-Jährige in die Kölnstraße ab und nutzte dabei in Schlangenlinien die Fahrspur des Gegenverkehres. Die Beamten stoppten den Radfahrer schließlich auf Höhe der Stiftsgarage.

Bei seiner Überprüfung musste sich der Mann auf seinem Fahrrad abstützen, um nicht umzufallen. Die lallende Aussprache des Mannes war ein weiteres Indiz für eine Alkoholeinwirkung. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholvortest ergab dann einen Wert von rund 1,6 Promille. Der 43-Jährige musste die Beamten auf die Wache begleiten. Dort entnahm ihm ein Arzt eine Blutprobe zur Beweissicherung. Den Mann erwartet ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang davor, Promillegrenzen beim Radfahren nicht einzuhalten. Betrunkene Radfahrer gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bei Radfahrern liegt die Promillegrenze für die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. Wer mit diesem Wert oder mehr auf dem Rad fährt, begeht eine Straftat, auch wenn bei der Fahrt niemand zu Schaden gekommen ist. Fallen Radfahrer wie in diesem Fall durch ihre Fahrweise auf oder gefährden andere, kann bereits ab Erreichen des relativen Grenzwertes von 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Wer alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt wird, muss neben Bußgeldern und Geldstrafen auch mit Auswirkungen auf den Führerschein rechnen. Sowohl Punkte in Flensburg als auch die Anordnung zu einer zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie der Entzug der Fahrerlaubnis sind mögliche Konsequenzen.

Pressemitteilung Polizei Bonn

Symboldbild. Foto: pixabay.com

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