Stadt Neuwied gewinnt Rechtsstreit – Gericht bestätigt öffentliche Nutzung
Hauseigentümer darf Gehweg in Niederbieber nicht sperren
Neuwied. Die Stadt Neuwied hat einen jahrelangen Rechtsstreit um die Sperrung eines Gehwegs in Niederbieber (einmal mehr) klar für sich entschieden. Ein Grundstückseigentümer hatte mehrfach versucht, den Gehweg vor seinem Haus in der Hans-Böckler-Straße mit Zäunen und Hinweisschildern für die Allgemeinheit zu sperren. Das Verwaltungsgericht Koblenz stellte nun unmissverständlich klar: Der Gehweg ist Bestandteil der öffentlichen Straße – und darf daher nicht blockiert werden.
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