Der Gehweg in der Hans-Böckler-Straße bleibt frei, auch das vom Eigentümer an seinem Haus angebrachte Verbotsschild hat keinerlei Wirkung.Foto: Stadt Neuwied / Ulf Steffenfauseweh

Am 04.09.2025

Politik

Stadt Neuwied gewinnt Rechtsstreit – Gericht bestätigt öffentliche Nutzung

Hauseigentümer darf Gehweg in Niederbieber nicht sperren

Neuwied. Die Stadt Neuwied hat einen jahrelangen Rechtsstreit um die Sperrung eines Gehwegs in Niederbieber (einmal mehr) klar für sich entschieden. Ein Grundstückseigentümer hatte mehrfach versucht, den Gehweg vor seinem Haus in der Hans-Böckler-Straße mit Zäunen und Hinweisschildern für die Allgemeinheit zu sperren. Das Verwaltungsgericht Koblenz stellte nun unmissverständlich klar: Der Gehweg ist Bestandteil der öffentlichen Straße – und darf daher nicht blockiert werden.

Im Januar 2021 hatte der Eigentümer praktisch über Nacht einen etwa 1,40 Meter hohen, fest im Boden verankerten Zaun auf dem Gehweg errichtet und damit den Bürgersteig nahezu vollständig blockiert. Die Stadt Neuwied reagierte umgehend im Sinne der Bürgerinnen und Bürger: Oberbürgermeister Jan Einig ordnete die Beseitigung des Zauns an, setzte eine Frist und drohte im Falle der Nichtbefolgung eine Ersatzvornahme an. Knapp zwei Monate später wurde der Gehweg wieder freigegeben und damit die sichere Nutzung für Anwohner und Besucher gewährleistet.

Daraufhin brachte der Kläger zwei Hinweistafeln an seinem Haus an und veröffentlichte in der Presse einen Text, wonach er die Freigabe der Fläche zur Verkehrsnutzung gegenüber der Allgemeinheit widerrufe. Anschließend forderte er die Stadt auf, der Sperrung seiner Flächen als Verkehrsfläche zuzustimmen - und klagte erneut, als diese ausblieb. Auch diese Klage blieb erfolglos. Der Kläger ist nicht berechtigt, die Allgemeinheit von der Nutzung des auf seinen Grundstücken verlaufenden Gehwegs auszuschließen, machten die Koblenzer Richter deutlich.

„Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für alle Bürgerinnen und Bürger“, betont Oberbürgermeister Jan Einig. „Eigentum ist ein Recht, aber auch eine Verpflichtung. Und öffentliche Wege müssen frei zugänglich bleiben. Wer sie sperrt, gefährdet andere und handelt rechtswidrig. Es war deshalb richtig und notwendig, dass wir damals schnell gehandelt haben.“

Das Gericht hob in seinem Urteil hervor, dass der Gehweg bereits vor 1948 nachweislich genutzt wurde und damit rechtlich als öffentliche Straße einzustufen ist. Ein nachträglicher Widerruf dieser Nutzung sei treuwidrig und daher unwirksam. Der Eigentümer habe keine Sondernutzungserlaubnis und konnte die Allgemeinheit nicht von der Nutzung ausschließen.

Für die Stadt Neuwied ist das Urteil ein klarer Erfolg. Es bestätigt, dass der Schutz der Allgemeinheit Vorrang hat, wenn es um die Sicherheit im öffentlichen Raum geht.

Der Kläger kann innerhalb einer vierwöchigen Frist noch einen Antrag auf Berufung stellen. Das Gericht stellt in seinem Urteil aber auch fest, dass Gründe, eine solche zuzulassen, nicht vorliegen.

Das Urteil kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://vgko.justiz.rlp.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Fachgerichte/Verwaltungsgerichte/Koblenz/Entscheidungen/Nr_18-2025_VOE_2_K_1096-24.KO_Urteil_vom_13-08-2025.pdf

Pressemitteilung Stadtverwaltung Neuwied

Der Gehweg in der Hans-Böckler-Straße bleibt frei, auch das vom Eigentümer an seinem Haus angebrachte Verbotsschild hat keinerlei Wirkung.Foto: Stadt Neuwied / Ulf Steffenfauseweh

Leser-Kommentar
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Lothar Gast: Wo kann man bei der Musterung seinen Rollator und die Sauerstoffflasche parken?
  • Monika Engler: Naja, es kommt immer auf den Ton an, wie in Deutschland etwas kommuniziert wird. Vielleicht könnte Herr Fratzscher auch Pensionär/innen ins Visier nehmen, auch wenn sie nicht in die Rentenkassen einzahlen mussten.
  • Tünn : Ich finde die Idee erbärmlich. Gerade die Männer der Generation hatten lange Wehrpflicht und sollen jetzt noch so ein Jahr machen. Das geht garnicht. Soll die junge Generation mal ran. Hauptsache ein...
  • D. Borrmann: Altersdiskriminierung im Tarnmantel der Fürsorge Ich bin 70 Jahre alt und arbeite seit über fünf Jahrzehnten – seit vier Jahren in Teilzeit, aber mit voller Hingabe. Auch mit 71 werde ich weiterarbeiten, so der liebe Gott mich lässt.
  • Lothar Pohl : Mit der Pension die sich aus der Besoldungsgruppe ergibt lebt er auch mit einem Drittel weniger mehr als gut. Viel mehr tun mir die armen Menschen leid die alles verloren haben und bis heute auf Hilfe warten
Wir helfen im Trauerfall
rund ums Haus
Wir helfen im Trauerfall
Dusch WC
Titelanzeige
Ahrweiler Weinwochen, 05. – 07. + 12. – 14.09.25
Schöner Urlaub machen im Ahrtal
Sachbearbeitung Liegenschaften
SSV-Aktion
Titelanzeige
Empfohlene Artikel

Die Koblenzerinnen und Koblenzer haben am 21. September die Wahl, wenn es darum geht, den Oberbürgermeister für die nächsten acht Jahre zu wählen - in diesem Jahr werben vier Kandidaten um die Stimmen der Wahlberechtigten. Damit diese sich ein besseres Bild machen können, lud Susanne Tack, Geschäftsführerin des Krupp-Verlags, sie nach Sinzig zum Redaktionsgespräch: David Langner (SPD, unabhängig antretend), Ernst Knopp (CDU), David Dasbach (Die Partei), Markus Meixner (AfD).

Weiterlesen

Kreis Ahrweiler. Der frühere Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler, erhält seit August ein Drittel weniger Pension. Das meldet der SWR. Das Innenministerium Rheinland-Pfalz strebt jedoch an, ihm die Bezüge vollständig zu entziehen. Nach Erkenntnissen aus dem Disziplinarverfahren soll Pföhler in der Flutnacht 2021 seine Amtspflichten schwer verletzt haben, indem er sich um private Belange kümmerte, statt die Katastrophenbewältigung zu leiten.

Weiterlesen

Weitere Artikel

77-Jähriger wird Opfer eines Trickdiebstahls

VG Rengsdorf-Waldbreitbach: Trickdiebe erleichtern Senior um 800 Euro

Breitscheid. Am Donnerstagmittag im Zeitraum von 11.30 und 11.45 Uhr kam es in der Alten Dorfstraße in Breitscheid zu einem Trickdiebstahl durch zwei unbekannte männliche Personen. Einer der beiden Männer, die sich als Schrottsammler ausgaben, betrat unter einem Vorwand das Haus des 77-jährigen Geschädigten und entwendete 800 Euro aus einem Geldbeutel.

Weiterlesen

Kilometerlange Ölspur zog sich durch umliegende Ortschaften

L318 bei Montabaur: Ölspur führt zu Unfall

Montabaur. Am Freitag, 5. September gegen 6.45 Uhr, wurden größere Verunreinigungen durch ausgetretenen Dieselkraftstoff auf der L318 zwischen Montabaur und Görgeshausen gemeldet. Durch die verunreinigte Fahrbahn kam es zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden zwischen Großhohlbach und Montabaur.

Weiterlesen

Monatliche Anzeige  Okt. 2024 bis Sept.2025
Wir helfen im Trauerfall
Ahrweiler Weinwochen, 05. – 07. + 12. – 14.09.25
Schöner Urlaub machen im Ahrtal
Schöner Urlaub machen im Ahrtal
Vorabrechnung, Nr. AF2025.000354.0, August/September2025
Sonderpreis wie vereinbart
Kennziffer 102/2025
Schöner Urlaub machen im Ahrtal-Modernisierung Hotel Ruland
Stellenanzeige Fahrer
Schöner Urlaub machen im Ahrtal
Bestellnummer : 5101077651
Image Anzeige // Sommeraktion 50%
Sponsoring Genuss Shopping Bad Neuenahr-Ahrweiler
Rückseite
Stellenanzeige
Rheinbacher Ausbildungsmesse"
Stellenanzeige LAND- UND BAUMASCHINENMECHATRONIKER / PÄDAGOGISCHE FACHKRAFT
Schöner Urlaub machen im Ahrtal