Hauptzollamt Koblenz prüft Einhaltung des Mindestlohns
Mindestlohn-Kontrollen: Zoll deckt etliche Verstöße auf
Koblenz. Am Samstag, 23. März, haben ca. 80 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Koblenz an den Standorten Koblenz, Mainz und Trier die Einhaltung der Mindestlohnregelungen überprüft. Bei der Prüfung wurden insbesondere Unternehmen im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, in Friseur- und Kosmetiksalons, einschließlich Nagelstudios, im Taxigewerbe, in Spielhallen sowie im Wach- und Sicherheitsdienst aufgesucht. In einem Nagelstudio in Mainz wurde ein vietnamesischer Staatsbürger angetroffen, der sich mit Ausweispapieren auswies, die nicht die seinen waren. Gegen ihn wurden Ermittlungsverfahren wegen des Missbrauchs von Ausweispapieren und des illegalen Aufenthalts in Deutschland eingeleitet. Nachdem die wahre Identität der Person festgestellt werden konnte, wurde bekannt, dass sie zur Festnahme ausgeschrieben war, weil sie einen offenen Bußgeldbescheid nicht bezahlt hatte. Dieser Festnahme konnte sie nur entgehen, indem sie die offene Forderung in Höhe von etwa 1.000 Euro beglich. Am gleichen Tag wurde ein vietnamesisches Restaurant in Mainz geprüft. Eine Person versuchte sich der Prüfung durch Flucht zu entziehen. Nachdem die Person gestellt werden konnte, wies sie sich mit Ausweispapieren aus, die offensichtlich einer anderen Person gehörten. Die wahre Identität konnte schließlich geklärt werden, und gegen den vietnamesischen Staatsbürger wurden Ermittlungsverfahren wegen des Missbrauchs von Ausweispapieren und des illegalen Aufenthalts in Deutschland eingeleitet. Er wurde vorläufig festgenommen und über Nacht in den Gewahrsam der Polizei übergeben. Am darauffolgenden Tag wurde er der zuständigen Ermittlungsrichterin vorgeführt. Im Bezirk des Hauptzollamts Koblenz wurden insgesamt 375 Arbeitnehmer von 191 verschiedenen Unternehmen kontrolliert. Es konnten insgesamt 60 Vorfälle festgestellt werden, die eine weitere Überprüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern. In 29 Fällen besteht der Verdacht, dass gegen die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes verstoßen wurde. Bei den übrigen Verdachtsfällen handelt es sich um Zuwiderhandlungen gegen das Ausländerrecht und um Leistungsmissbrauch. Die Prüfungen der einzelnen Verdachtsfälle sind noch nicht abgeschlossen.
Pressemitteilung Hauptzollamt Koblenz
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