Der Angeklagte muss sich nun wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten
Mit dem Auto mutwillig Wohnwagen gerammt? Frau erleidet Gehirnerschütterung
Urmersbach. Ein 23-Jähriger wird sich ab dem 10. Januar vor dem Amtsgerichts Cochem verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft Koblenz legt dem Angeklagten neben verkehrsrechtlichen Delikten eine gefährliche Körperverletzung zur Last. Der Angeklagte soll sich am 05.05.2021 mit weiteren Personen in einem Wohnwagen in Urmersbach getroffen haben. Dort soll er gegen 1 Uhr des Folgetages aus Anlass einer Nichtigkeit in aggressiver Weise auf die Zeugin G. losgegangen sein und ihr eine Kratzwunde am Hals zugefügt haben.
Anschließend soll er mit einem Pkw ungebremst gegen den Wohnwagen gefahren sein, in dem sich neben der Zeugin noch zwei weitere Personen befunden haben sollen. Die Zeugin soll eine Gehirnerschütterung davon getragen haben. Eine um 1.50 Uhr durchgeführte Alkoholkontrolle soll eine Blutalkoholkonzentration von 0,98 Promille bei dem Angeklagten ergeben haben.
Der Angeklagte ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er befindet sich derzeit in anderer Sache in Haft.
Pressemittielung des Amtsgericht Koblenz
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