Gericht lehnt Antrag auf Schutz für Wolf GW2478m ab
Naturschutzinitiative e.V. kämpft weiter gegen Wolfsabschuss
Kreis Westerwald. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat den Antrag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) auf Erlass einer Zwischenverfügung (aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Abschuss des Wolfs GW2478m) abgelehnt. Die Entscheidung sei laut Beschluss des Gerichtes nach Abwägung der Interessen von Artenschutz und Nutztierhaltern erfolgt.
Das Gericht weist darauf hin, dass es zur Gewährung des effektiven Rechtsschutzes beabsichtige, möglichst zeitnah über die eigentliche Beschwerde zu entscheiden.
„Das OVG liegt falsch, wenn es meint, dass die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs etwas an der Frage der Rechtmäßigkeit einer Behördenentscheidung in solchen Einzelfällen ändern würde. Die Abschussgenehmigung halten wir nach wie vor für EU-rechtswidrig. Da das Gericht selbst von einem offenen Verfahren spricht, werden wir das Hauptsacheverfahren fortführen. Im Übrigen sind wir der Auffassung, dass es überhaupt keinen vernünftigen Grund gibt, Wölfe zu töten.
Wir werden daher unsere verbandspolitische Arbeit verstärken, um eine Änderung der Wolfspolitik zu erreichen. Die Jäger fordern wir auf, sich dem Abschuss des Wolfes GW2478m und anderer Abschussgenehmigungen zu verweigern“, betonte Gabriele Neumann, bundesweite Projektleiterin „Wolf“ der Naturschutzinitiative e.V.
Pressemitteilung NI
Europäischer Wolf Foto: Harry Neumann (NI)