Der Mann soll in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden

Neuwied: 28-Jähriger tötet Mutter und zündet Haus an

Neuwied: 28-Jähriger tötet Mutter und zündet Haus an

Symbolbild. Foto: Pixabay.com

02.03.2023 - 07:55

Koblenz. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat nach einem Wohnhausbrand in Neuwied in der Nacht zum 08.09.2022 gegen einen nunmehr 28jährigen männlichen Beschuldigten aus dem Kreis Neuwied eine Antragsschrift beim Schwurgericht des Landgerichts Koblenz mit dem Ziel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eingereicht.

Hierin wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, im Zustand der Schuldunfähigkeit am 08.09.2022 seine 54jährige Mutter in dem gemeinsam bewohnten Haus mit einem Beil sowie einem Messer attackiert und vorsätzlich durch massive Gewalteinwirkung gegen Kopf und Oberkörper getötet zu haben. Anschließend soll er in dem Haus Feuer gelegt haben, so dass dieses in Brand geriet und ein Sachschaden in Höhe von etwa 100.000 Euro entstanden ist.

Weiterhin wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, am 21.08.2022 mit einem von ihm geführten Pkw vorsätzlich einen vor der Polizeiinspektion in Neuwied geparkten Streifenwagen touchiert und schwer beschädigt zu haben, so dass ein Schaden in Höhe von über 30.000 Euro entstand. Zudem soll er im Anschluss hieran zwei Polizeibeamte beleidigt und ihnen gegenüber Widerstand geleistet haben.

Auf der Grundlage des vorläufigen Gutachtens eines psychiatrischen Sachverständigen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Beschuldigte zur Tatzeit schuldunfähig war.

Aufgrund der sachverständigen Beurteilung hat das Amtsgericht Koblenz bereits im Ermittlungsverfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft mit Beschluss vom 13.10.2022 die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Daher befindet er sich seither nicht mehr in der zunächst angeordneten Untersuchungshaft, sondern in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung.

Nun hat das Landgericht Koblenz über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist daher noch nicht bestimmt.

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Koblenz

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