Blaulicht | 06.03.2024

Der Anklagte soll unter anderem in das Haus eines Rentnerehepaars eingestiegen sein.

Neuwied: Mutmaßlicher Einbrecher steht vor Gericht

Symbolbild. Foto: pixabay.com

Neuwied. Einem 45-jährigen Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, in der Zeit vom 17.08.2021 bis zum 14.11.2021 einen Wohnungseinbruchsdiebstahl, zwei weitere Einbruchsdiebstähle, einen Diebstahl und einen versuchten Einbruchsdiebstahl begangen zu haben, wobei er in drei Fällen gemeinsam mit einem gesondert verurteilten Mittäter gehandelt haben soll. Konkret soll er sich gemeinsam mit dem gesondert verurteilten Mittäter nachts durch das Aufbiegen eines vergitterten Kellerfensters Zutritt zu einem Wohnhaus verschafft und dort insgesamt 650,- Euro Bargeld entwendet haben, während die beiden über 80 Jahre alten Bewohner im Haus schliefen. Ferner soll er gemeinsam mit dem gesondert verurteilten Mittäter zum einen in eine leer stehende Doppelhaushälfte eingebrochen sein und eine Statue aus Metall im Wert von 500,- Euro entwendet haben sowie – alleine handelnd – sich durch das Aufhebeln mehrerer Türen Zutritt zu einer Moscheeverschafft haben und dort 180,- Euro Bargeld entwendet haben.

Schließlich wird dem Angeklagten zur Last gelegt, am Vormittag einen Schlüssel, der in der Außentür eines fremden Hausanwesens gesteckt haben soll, mitgenommen zu haben, um ihn gelegentlich zu verwenden. Sodann soll er in der folgenden Nacht gemeinsam mit dem gesondert verurteilten Mittäter versucht haben, mit dem vermeintlich echten Schlüssel in das Haus zu gelangen, um dort nach stehlenswerten Gegenständen zu suchen. Der Versuch soll gescheitert sein, da die Schlösser bereits ausgetauscht worden ware.

Die Verhandlung am Landgericht Koblenz beginnt am 11. März.

BA

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  • Betroffener: Wiedermal ein Totalversagen der Justiz und es werden Täter geschützt ! Inzwischen darf man sich wirklich fragen ob diese Justiz überhaupt noch der Gerechtigkeit und dem Volk dient oder einfach nur noch die Politiker zu schützen versucht !
  • Ingo Materne: Der Artikel überzieht aus meiner Sicht deutlich. Ja: Lärm, Schattenwurf und konkrete Abstände müssen im Genehmigungsverfahren sauber geprüft werden. Aber aus der aktuellen Studienlage lässt sich keine...
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