Blaulicht | 06.07.2024

Auffahrunfall in Hennef

Nicht angeschnalltes Kind bei Unfall verletzt

Symbolbild. Foto: Pixabay

Hennef. Am Mittwoch, 3. Juli kam es in Hennef-Bröl gegen 16:20 Uhr zu einem Auffahrunfall, bei dem ein neun Jahre altes Mädchen verletzt wurde. Das Kind war mit ihrem Bruder und dem 48 Jahre alten Vater in dessen Auto auf der Straße „Im Bröltal“ aus Richtung Hennef kommend in Richtung Bröltal unterwegs. Ein vor dem Renault fahrender Audi musste in Höhe einer Tankstelle verkehrsbedingt auf der Fahrbahn anhalten. Diese Situation erkannte der 48-Jährige nach eigenen Angaben zu spät und fuhr auf den stehenden Pkw auf. Dessen 31 Jahre alter Fahrer aus Windeck wurde durch die Kollision ebenso leichtverletzt wie die Neunjährige. Deren Vater und Bruder blieben unverletzt.

Während das Mädchen in einem Rettungswagen behandelt und später in eine Kinderklinik gebracht wurde, wollte sich der 31-Jährige nach der Unfallaufnahme selbständig in ärztliche Behandlung begeben. Ein hinzugerufenes Abschleppunternehmen entfernte den Renault von der Unfallstelle. Der Audi blieb fahrbereit. Der Sachschaden an den Pkw wurde auf einen mittleren vierstelligen Eurobetrag geschätzt. Den 48-Jährigen erwartet eine Anzeige wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall. Da das verletzte Kind ersten Ermittlungen zur Folge ohne einen entsprechenden Kindersitz transportiert wurde, wird auch geprüft, ob dem Vater ein Verstoß gegen § 21 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorzuwerfen ist.

Die Polizei weist darauf hin, dass Kinder gemäß des § 21 StVO bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, wenn sie kleiner als 1,50 Meter sind, in Kraftfahrzeugen nur in einem geeigneten Kindersitz mitgenommen werden dürfen. Sollten die Kinder in dem Sitz mittels Dreipunktgurtes gesichert werden, so muss dieser auch regelkonform angelegt sein, um wirksam vor Verletzungen schützen zu können. 

Pressemitteilung Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis

Symbolbild. Foto: Pixabay

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