Wer seiner oder seinem Liebsten ein Bäumchen stellen möchte, sollte sich frühzeitig Gedanken machen.

Polizei informiert: Was gilt es beim Maibaumstellen zu beachten?

Polizei informiert: Was gilt es beim Maibaumstellen zu beachten?

Symbolbild. Foto: pixabay.com

28.04.2022 - 10:42

Region. Die Mainacht steht in Kürze vor der Tür und auch wir feiern gerne das Brauchtum „Tanz in den Mai“. Vor allem der Spaß und das Miteinander sollten dabei im Vordergrund stehen. Wer seiner oder seinem Liebsten einen Maibaum stellen möchte, sollte sich im Hinblick auf Beschaffung und Transport frühzeitig Gedanken machen. Bei allem Verständnis für die traditionellen Maibrauchtümer hat die Polizei in der Mainacht die Verkehrssicherheit verstärkt im Blick. Daher warnt die Polizei vor den Gefahren, wenn Ladungsvorschriften missachtet werden und wird festgestellte Verstöße konsequent ahnden. Insbesondere der Transport von (alkoholisierten) Personen auf dafür nicht vorgesehene Ladeflächen von Fahrzeugen oder Anhängern birgt erhebliche Gefahren. Für Unfälle und Verletzte ist die jeweilige Fahrerin oder der jeweilige Fahrer verantwortlich. Auch Fahrzeugeigentümer können unter Umstände haftbar gemacht werden. Wer von der Polizei mit einer illegal geschlagenen Birke oder mit einem nicht geeigneten oder verkehrssicheren Transportfahrzeug angetroffen wird, riskiert teure Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Weiterfahrt zum oder zur Angebeteten endet zumeist am Anhalteort. Damit das nicht geschieht, gibt die Polizei im Vorfeld einige Hinweise: Wer in den Wald geht und Bäume wild schlägt, macht sich des Diebstahls und der Sachbeschädigung schuldig. Damit es bei Kontrollen zu keinen Missverständnissen kommt, sollte die Quittung des Forstamtes mitgeführt werden.


Ladung muss gesichert sein


Es müssen mindestens zwei geeignete Ladungssicherungsmittel (Zurrgurte, etc.) und geeignete Zurrpunkte benutzt werden. Kordeln, Stricke, Draht und Ähnliches sind nicht zur Ladungssicherung geeignet. Fahrzeuge mit Ladung dürfen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m (PKW 2,50 m) sein. Der Baum darf nach vorne nicht über das Fahrzeug hinausragen. Nur ab einer Fahrzeughöhe von 2,50 m sind 50 cm nach vorne erlaubt. Nach hinten darf der Maibaum höchsten 3 m hinausragen (bei Fahrtstrecken bis 100 km). Ab einer Länge von über 1 m ist dieses mit einer 30 mal 30 Zentimeter großen roten Fahne oder einem entsprechenden Schild zu kennzeichnen. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Bei Dunkelheit ist für eine ausreichende Beleuchtung zu sorgen. Das Kennzeichen darf nicht verdeckt werden.


Kein Alkohol am Steuer


Es ist verboten, Personen auf Zugmaschinen ohne Sitzgelegenheiten oder auf Ladeflächen von Anhängern mitzunehmen. Aus einem zulassungsfreien landwirtschaftlichen Anhänger kann dann ein zulassungspflichtiger Anhänger werden. Daraus können Straftaten nach dem Pflichtversicherungsgesetz und dem Kraftfahrzeugsteuergesetz entstehen. Der verbotene Personentransport auf Ladeflächen kann zudem dazu führen, dass die vorhandene Fahrerlaubnis nicht mehr ausreicht. Fahren ohne oder mit der „falschen“ Fahrerlaubnis ist eine Verkehrsstraftat. Es drohen empfindliche Geldstrafen und Punkte in Flensburg. Ein besonderes Augenmerk gilt auch alkoholisierten Fahrerinnen und Fahrern sowie Fahren unter Drogeneinfluss im Vorfeld oder im Anschluss an die Maifeier. Für Schäden beim Transport ist in der Regel der Fahrer verantwortlich. Ob Schäden durch einen unsachgemäßen Transport durch die Versicherung gedeckt sind, ist fraglich. Unter Umständen stehen hohe Regressforderungen im Raum.

Pressemitteilung der Kreispolizeibehörde im Rhein-Sieg-Kreis

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K. Schmidt:
Ich glaube, innerhalb der anderen Parteien verstehen das sehr, sehr viele. Aber weil die Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene zu sehr befürchten, Macht abzugeben, oder aus anderen unerfindlichen Gründen, nimmt man dort schon gar nicht mehr wahr, was die eigene Parteibasis denkt. Wenn man...
Amir Samed:
Am meisten nutzt es der AfD aber, dass die in Bund und Ländern regierenden Parteien immer noch nicht verstehen wollen, was ihnen die meisten AfD-Wähler mit ihrer Stimmabgabe eigentlich sagen möchten....
K. Schmidt:
Herr Müller: "Die Lüge gehört zum politischen Geschäft... Man mag mit der Politik der vergangenen Jahrzehnte nicht einverstanden sein, was man auch nicht kann..." Richtig erkannt. Nur wen wählt man nun? Und wie stehen Sie zu der von den "Omas" offenbar gefeierten "Brandmauer", die in sehr vielen Konstellationen...
Gabriele Friedrich:
@Amir Samed, Sie sollten besser aufpassen mit ihrem Betondenken der AfD....
Gabriele Friedrich:
Ach die AfD, blamiert sich mittlerweile nur noch und langsam kommen die Straftaten raus. Ist doch hervorragend wie *Krah* sich selber entfernt von den Wahlplakaten, wie Höcke sich schwitzend blamiert mit seinem Geschichtsbuch und er vor Gericht musste. Die Weidel wird auch immer blasser und Chrupalla...
Amir Samed :
@Utz der Bär, ich bevorzuge wissenschaftliche Literatur. ...
Utz der Bär:
@Amir Samed: Glauben Sie ernsthaft, dass mehr als 200 Jahre Industrialisierung spurlos an unserer Umwelt vorbeigegangen sind? Denken Sie doch einfach mal selber nach, anstatt nachzuplappern, was ihnen irgendwelche Pseudo-Schwurbler auf Tiktok oder wo-auch-immer weismachen wollen! Was uns alle noch viel...
Amir Samed :
@juergen mieller, ich habe schon einiges an Niveaulosen und inhaltsleeren gelesen, Sie schaffen es dies noch zu unterbieten. Solange Sie auf dieser Ebene weiter agieren und sich einer sachlichen Diskussion und Argumentation verweigern, bleiben ihnen Antworten von mir erspart. Es ist nie zu spät, lernen...
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