Blaulicht | 28.04.2022, 10:42 Uhr

Wer seiner oder seinem Liebsten ein Bäumchen stellen möchte, sollte sich frühzeitig Gedanken machen.

Polizei informiert: Was gilt es beim Maibaumstellen zu beachten?

Symbolbild. Foto: pixabay.com
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Region. Die Mainacht steht in Kürze vor der Tür und auch wir feiern gerne das Brauchtum „Tanz in den Mai“. Vor allem der Spaß und das Miteinander sollten dabei im Vordergrund stehen. Wer seiner oder seinem Liebsten einen Maibaum stellen möchte, sollte sich im Hinblick auf Beschaffung und Transport frühzeitig Gedanken machen. Bei allem Verständnis für die traditionellen Maibrauchtümer hat die Polizei in der Mainacht die Verkehrssicherheit verstärkt im Blick. Daher warnt die Polizei vor den Gefahren, wenn Ladungsvorschriften missachtet werden und wird festgestellte Verstöße konsequent ahnden. Insbesondere der Transport von (alkoholisierten) Personen auf dafür nicht vorgesehene Ladeflächen von Fahrzeugen oder Anhängern birgt erhebliche Gefahren. Für Unfälle und Verletzte ist die jeweilige Fahrerin oder der jeweilige Fahrer verantwortlich. Auch Fahrzeugeigentümer können unter Umstände haftbar gemacht werden. Wer von der Polizei mit einer illegal geschlagenen Birke oder mit einem nicht geeigneten oder verkehrssicheren Transportfahrzeug angetroffen wird, riskiert teure Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Weiterfahrt zum oder zur Angebeteten endet zumeist am Anhalteort. Damit das nicht geschieht, gibt die Polizei im Vorfeld einige Hinweise: Wer in den Wald geht und Bäume wild schlägt, macht sich des Diebstahls und der Sachbeschädigung schuldig. Damit es bei Kontrollen zu keinen Missverständnissen kommt, sollte die Quittung des Forstamtes mitgeführt werden.

Ladung muss gesichert sein

Es müssen mindestens zwei geeignete Ladungssicherungsmittel (Zurrgurte, etc.) und geeignete Zurrpunkte benutzt werden. Kordeln, Stricke, Draht und Ähnliches sind nicht zur Ladungssicherung geeignet. Fahrzeuge mit Ladung dürfen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m (PKW 2,50 m) sein. Der Baum darf nach vorne nicht über das Fahrzeug hinausragen. Nur ab einer Fahrzeughöhe von 2,50 m sind 50 cm nach vorne erlaubt. Nach hinten darf der Maibaum höchsten 3 m hinausragen (bei Fahrtstrecken bis 100 km). Ab einer Länge von über 1 m ist dieses mit einer 30 mal 30 Zentimeter großen roten Fahne oder einem entsprechenden Schild zu kennzeichnen. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Bei Dunkelheit ist für eine ausreichende Beleuchtung zu sorgen. Das Kennzeichen darf nicht verdeckt werden.

Kein Alkohol am Steuer

Es ist verboten, Personen auf Zugmaschinen ohne Sitzgelegenheiten oder auf Ladeflächen von Anhängern mitzunehmen. Aus einem zulassungsfreien landwirtschaftlichen Anhänger kann dann ein zulassungspflichtiger Anhänger werden. Daraus können Straftaten nach dem Pflichtversicherungsgesetz und dem Kraftfahrzeugsteuergesetz entstehen. Der verbotene Personentransport auf Ladeflächen kann zudem dazu führen, dass die vorhandene Fahrerlaubnis nicht mehr ausreicht. Fahren ohne oder mit der „falschen“ Fahrerlaubnis ist eine Verkehrsstraftat. Es drohen empfindliche Geldstrafen und Punkte in Flensburg. Ein besonderes Augenmerk gilt auch alkoholisierten Fahrerinnen und Fahrern sowie Fahren unter Drogeneinfluss im Vorfeld oder im Anschluss an die Maifeier. Für Schäden beim Transport ist in der Regel der Fahrer verantwortlich. Ob Schäden durch einen unsachgemäßen Transport durch die Versicherung gedeckt sind, ist fraglich. Unter Umständen stehen hohe Regressforderungen im Raum.

Pressemitteilung der Kreispolizeibehörde im Rhein-Sieg-Kreis

Symbolbild. Foto: pixabay.com

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