Blaulicht | 10.09.2024

Einhaltung des Jugendschutzgesetzes

Region: 70 Prozent der Läden verkauften Alkohol und Zigaretten an Minderjährige

Symbolbild  Foto: ROB

VG Bad Hönningen/VG Linz/VG Unkel. Am Montag, 9. September, kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Linz am Rhein die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. Dabei führte eine 17-jährige Polizeischülerin sogenannte „Testkäufe“ in verschiedenen Supermärkten, Tankstellen und Kiosken in den Verbandsgemeinden Unkel, Linz und Bad Hönningen durch. Die Minderjährige versuchte, Alkohol und Tabakwaren zu erwerben.

Von insgesamt 16 überprüften Verkaufsstellen gaben elf jugendgefährdende Substanzen ab, was einer Beanstandungsquote von fast 70 Prozent entspricht. In den meisten Fällen wurde weder das Alter der Käuferin erfragt noch nach ihrem Ausweis verlangt.

Das Jugendschutzgesetz sieht bei der unrechtmäßigen Abgabe jugendgefährdender Substanzen Sanktionen für die Verkäufer und Gewerbetreibenden vor. Der Bußgeldrahmen beträgt für Gewerbetreibende 500 bis 2.000 Euro und für Verkäufer 100 bis 250 Euro. BA

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