MdB Harald Orthey
Umfassende Neuausrichtung der Notfallversorgung auch im Rhein-Lahn-Kreis und Westerwaldkreis
aus Hachenburg
Der Bundestag hat den Weg für eine grundlegende Modernisierung der medizinischen Notfallversorgung geebnet. Ziel der Reform ist es, Patientinnen und Patienten schneller und gezielter in die richtige Versorgungsebene zu lenken, Notaufnahmen und Rettungsdienste zu entlasten und die Zusammenarbeit aller Beteiligten deutlich zu verbessern.
Westerwaldkreis. Der heimische Bundestagsabgeordnete Harald Orthey begrüßt die Entscheidung ausdrücklich:
„Wer medizinische Hilfe braucht, muss schnell und bestmöglich versorgt werden, gerade im Notfall. Die Realität sieht leider oft anders aus: Unsere Notaufnahmen sind vielerorts überlastet. Ein Grund dafür ist, dass viele Menschen mit Beschwerden dort Hilfe suchen, die auch ambulant behandelt werden könnten.
Gleichzeitig wissen viele Betroffene nicht, an wen sie sich in einer akuten Situation wenden sollen. Mit der Reform schaffen wir klare Strukturen und eine verbindliche medizinische Ersteinschätzung. So gelangen Patientinnen und Patienten schneller an die richtige Stelle und die Notaufnahmen können sich auf echte Notfälle konzentrieren.“
Künftige Regelungen
Der Kernstück der Reform ist die Einführung bundesweiter Integrierter Notfallzentren (INZ) sowie spezieller Integrierter Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ). Diese werden an Krankenhausstandorten eingerichtet und dienen künftig als zentrale Anlaufstellen für Menschen mit medizinischen Notfällen. Krankenhäuser und Kassenärztliche Vereinigungen arbeiten dort verbindlich zusammen, um rund um die Uhr eine bedarfsgerechte medizinische Erstversorgung sicherzustellen. Nach den zugrunde gelegten Planungen sollen rund 98 Prozent der Bevölkerung ein Integriertes Notfallzentrum innerhalb von 30 Autominuten erreichen können.
Durch medizinische Ersteinschätzungsstellen werden Hilfesuchende unmittelbar der passenden Versorgungsebene zugeordnet. Je nach Dringlichkeit und Tageszeit erfolgt die Weiterleitung beispielsweise in eine niedergelassene Kooperationspraxis, eine Notdienstpraxis oder in die Notaufnahme. Damit sollen Wartezeiten reduziert und vorhandene Ressourcen effizienter eingesetzt werden.
Auch die bundesweit bekannte Rufnummer 116117 wird gestärkt. Künftig wird sie in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle aufgeteilt. Für akute Erkrankungen stehen unter der 116117 flächendeckend telefonische oder videounterstützte Beratungs- und Versorgungsangebote rund um die Uhr zur Verfügung. Bei Bedarf kann zudem eine aufsuchende Versorgung organisiert werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform liegt auf der Digitalisierung. Die Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen und die Rettungsleitstellen unter den Rufnummern 116117 und 112 werden zu sogenannten Gesundheitsleitsystemen vernetzt. Dadurch können Hilfeersuchen medienbruchfrei an die jeweils zuständige Stelle weitergeleitet werden. Bereits erhobene Daten werden übernommen, wodurch Doppelabfragen vermieden und Hilfesuchende schneller versorgt werden können.
Darüber hinaus wird die medizinische Notfallrettung erstmals ausdrücklich als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung verankert. Künftig werden damit nicht nur Transporte, sondern auch das Notfallmanagement und die notfallmedizinische Versorgung vor Ort als Bestandteile der Krankenbehandlung anerkannt und finanziert. Zugleich werden die Finanzierung der Rettungsdienste und die Luftrettung gestärkt. Durch eine effizientere Versorgung sollen nach den zugrunde gelegten Berechnungen jährlich rund 1,2 Milliarden Euro eingespart werden.
Herausfordernde Aufgabe für alle Beteiligten Harald Orthey betont abschließend: „Ein harmloser Infekt ist kein Fall für die Notaufnahme. Bei einem Herzinfarkt hingegen zählt jede Sekunde. Mit der Notfallreform stellen wir sicher, dass Menschen in Notlagen schnell die Hilfe erhalten, die sie benötigen. Wer einen Notfall hat, wird unmittelbar in die Notaufnahme geleitet. Wer ambulant behandelt werden kann, erhält die passende Versorgung über den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Damit stärken wir die Versorgung der Patientinnen und Patienten und entlasten gleichzeitig unsere Krankenhäuser. Für die Krankenhausträger sowie alle weiteren Beteiligten im Rhein-Lahn-Kreis und im Westerwaldkreis ist die Umsetzung eine anspruchsvolle Aufgabe, die nach dem geplanten Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 gemeinsam und erfolgreich gestaltet werden muss.“
Pressemitteilung Harald Orthey MdB
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Wichtiger Baustein der Notfallversorgung sind die Rettungsdienste. Foto: Tobias Koch