Versuchter Betrug via Kleinanzeigen

Vettelschoß: Käufer fällt nicht auf Betrugsversuch herein

Vettelschoß: Käufer fällt nicht auf Betrugsversuch herein

Symbolbild. Foto: Pixabay.com

Vettelschoß. Unbekannter Täter versuchte den Geschädigten mittels eines falschen Angebots auf Kleinanzeigen zu einem Drohnenkauf zu verleiten.

Aufgrund des Preises war der Geschädigte jedoch misstrauisch. Dies wurde sogar noch gesteigert, als im Zuge der Kommunikation eine Zahlung via PayPal Freunde und Bekannte präferiert wurde. Auch die Übersendung eines augenscheinlich missbräuchlich benutzten Dienstausweises zur Vertrauensschaffung konnte den Geschädigten nicht umstimmen, so dass es lediglich beim Versuch blieb.

Pressemitteilung der Polizeiinspektion Linz am Rhein