Die B50 war zunächst vollgesperrt.

Von tiefstehender Sonne geblendet: Crash mit mehreren Autos

Von tiefstehender Sonne geblendet: Crash mit mehreren Autos

Symbolbild. Foto: Polizei RLP

20.12.2022 - 09:29

Simmern. Am Samstagmorgen kam es auf der B50, Höhe Industriegebiet Simmern, zu einem Verkehrsunfall mit mehreren beteiligten Fahrzeugen. Zunächst musste ein PKW wegen schlechter Sicht durch tiefstehende Sonne seine Fahrt verlangsamen. Der nachfolgende PKW erkannte dies zu spät und fuhr auf den ersten PKW auf. Ein weiterer nachfolgender PKW fuhr dann auf den zweiten PKW auf. Der Fahrer des dritten Fahrzeuges wurde leichtverletzt in ein Krankenhaus eingeliefert. Die B50 war zunächst vollgesperrt, bis der Verkehr einspurig an der Unfallstelle vorbeigeleitet wurde. Hier ereignete sich ein Folgeunfall, da ein PKW-Fahrer vom rechten auf den linken Fahrstreifen wechseln wollte, um an der Unfallstelle vorbeizufahren. Hierbei übersah er den links neben sich befindlichen Verkehrsteilnehmer. Es blieb bei Blechschäden. Vor Ort war neben der Polizei auch die Feuerwehr, Rettungsdienst und die Straßenmeisterei im Einsatz.

Pressemitteilung der Polizei Simmern

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Hilde B.:
Ich finde es klasse, dass ein Team aus unserer Region in der 2. Bundesliga spielt! Ich drücke euch weiterhin die Daumen. Macht weiter so! Ein fünfter Platz ist super!!!...
Amir Samed:
@juergen mueller - Präventive Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind, gegen jegliche Form eines Extremismus, der die freiheitliche Grundordnung bedroht, geeignet und durchführbar, jedoch, wie bereits bemängelt, bedürfen auch diese einer Rechtsgrundlage, welche ich, bei bestem Willen, in den ganzen Konjunktiven...
juergen mueller:
@Amir Samed - Solche Musik-Veranstaltungen gelten als Einstiegsdroge in die Neonaziszene. Deren Musikrichtung/Texte stellen eine Verherrlichung des Nationalsozialismus dar u. zielen darauf ab, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen. Wenn sie sich einmal näher damit befasst hätten,...
Amir Samed:
@jueregn mueller - Zuerst genau lesen, dann kommentieren, daran sollten auch sie sich halten, denn es wird explizit keine Rechtsgrundlage (Paragraph, Verordnung, etc.) genannt. Damit ist eine Überprüfung durch den unvoreingenommenen Leser kaum möglich. @Gabriele Friedrich - Erstens gibt es keine rechtsverbindliche...

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Glückwunsch Mädels!...
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