Allgemeine Berichte | 16.02.2026, 10:44 Uhr

Zweiteilige Info-Veranstaltung gibt Handlungssicherheit

Vorsorgevollmacht – richtig handeln im Ernstfall

Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Person bestimmt, die für einen handeln und entscheiden soll, wenn dies selbst nicht mehr möglich ist.

Region. Niemand kann vorhersehen, was morgen passiert. Deshalb bestimmen immer mehr Menschen Vertreter, die im Ernstfall – etwa bei einer schweren Erkrankung – in ihrem Namen private und finanzielle Angelegenheiten regeln können. Dabei bleiben häufig auf beiden Seiten wichtige Fragen offen. Genau hier setzt die zweitägige Veranstaltungsreihe „Vorsorgevollmacht – richtig handeln im Ernstfall“ an.

Am 25. Februar und am 4. März informieren die Betreuungsvereinigung der Caritas und der Betreuungsverein der AWO in Montabaur umfassend über Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten rund um die Vorsorgevollmacht. Ziel ist es zum einen, Bevollmächtigten Sicherheit zu geben und sie in die Lage zu versetzen, im Ernstfall verantwortungsvoll und rechtssicher zu handeln. Zum anderen richtet sich die Veranstaltung an Menschen, die sich frühzeitig mit dem Thema Vorsorge beschäftigen möchten.

Verständlich und praxisnah werden die oft komplexen Inhalte anschaulich vermittelt. Geklärt werden Fragen wie: „Wann wird die Vorsorgevollmacht wirksam?“ „In welchem Umfang darf der Bevollmächtigte handeln?“ „Welche Rechte sowie Pflichten hat er und inwiefern haftet er bei Fehlern?“.

Der Kurs ist kostenfrei und wird an beiden Tagen im Caritaszentrum, Bahnallee 16 in Montabaur veranstaltet. Eine Anmeldung ist unbedingt bis zum 20. Februar bei einem der durchführenden Vereine erforderlich: Betreuungsverein der AWO, Tel. 02602 1066513, E-Mail: awo@awo-westerwald-betreuung.de oder Betreuungsvereinigung der Caritas, Tel. 02602 160636, E-Mail: elke.schaefer-krueger@cv-ww-rl.de und kathrin.hoeppner@cv-ww-rl.de. Pressemitteilung Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Person bestimmt, die für einen handeln und entscheiden soll, wenn dies selbst nicht mehr möglich ist. Foto: Kreisverwaltung / Nico Jex

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