Blaulicht | 28.10.2022

Auch Mitpatienten wurden bedroht und eine weitere Pflegerin gewürgt: Nun wird der Fall am Landgericht Koblenz verhandelt

Waldbreitbach: Psychiatrie-Patient verletzt Pflegekraft mit Messer

Das Landgericht Koblenz. Foto: Archiv

Waldbreitbach. Einem 63-jährigen Beschuldigten wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, während seiner Unterbringung wegen Fremdgefährdung nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe Gesetz (PsychKHG) im Zustand der Schuldunfähigkeit insgesamt vier Taten in der Unterbringungseinrichtung begangen zu haben.

So soll der Beschuldigte am 07.11.2021 einer Pflegerin ein Haushaltsmesser an den Hals gehalten und diese in den Schwitzkasten genommen haben, um seine Entlassung aus der Unterbringung zu erreichen. Die Pflegerin soll hierdurch einen Schock erlitten und leicht am Hals verletzt worden sein. Im Anschluss daran soll der Beschuldigte eine weitere Mitarbeiterin der Einrichtung bedroht und versucht haben, diese mit dem Messer in den Bauch zu stechen, woraufhin diese den Beschuldigten aus der Einrichtung entlassen haben soll.

Am 07.12.2021 soll der Beschuldigte, nachdem er sich wieder in der Einrichtung befand, eine Mitpatientin mit einem Messer am Hals bedroht und in den Schwitzkasten genommen haben. Als ein weiterer Zeuge ihm das Messer entwenden wollte, soll der Beschuldigte versucht haben, sowohl die Mitpatientin als auch den Zeugen mit dem Messer zu stechen.

Schließlich soll der Beschuldigte am 09.12.2021 eine Pflegerin gewürgt und dieser mit einem Kugelschreiber in den Hals gestochen haben, wodurch diese Rötungen und Kratzer am Hals erlitten haben soll.

Die Staatsanwaltschaft beantragt deshalb die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Das Strafverfahren beginnt am 11.11.2022 am Landgericht Koblenz

Pressemitteilung des Landgerichts Koblenz

Das Landgericht Koblenz. Foto: Archiv

Leser-Kommentar
02.11.202218:09 Uhr
Walter Neuschitzer

Es ist eine der Hauptaufgaben der Psychiatrie, die Insassen sicher zu verwahren. Diese Aufgabe wurde hier offensichtlich nicht erfüllt.
Warum bekomm ein Wiederholungstäter Zugang zu einem Messer?

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