Allgemeine Berichte | 16.12.2025

Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb auf gutem Weg

Dr. Kai Müller stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Foto:Dr. Kai Müller

Region. Der Jahresabschluss 2024, die Gebührenkalkulation, die Abfallgebührensatzung und der Wirtschaftsplan für 2026 des Westerwaldkreis Abfallwirtschafts-Betriebes (WAB) standen auf der Tagesordnung der letzten Kreistagssitzung. Der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Kai Müller zog eine positive Bilanz zur Arbeit des WAB und dankte den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Arbeit.

Der Jahresabschluss 2024 sei wiederum ein Beispiel für die immer angestrebte Gebührenstabilität. Sondereffekte in beide Richtungen werden durch Zuführungen zu oder Entnahmen aus der Rücklage ausgeglichen und damit größere Gebührenschwankungen vermieden. Aus der Gebührenkalkulation 2026 ergebe sich eine maßvolle Gebührenerhöhung von 9,10 Euro für 1-Personen-Haushalte, von 12,30 Euro für 2-4 Personen-Haushalte sowie von 15,60 Euro für größere Haushalte im Jahr.

Kostenentwicklung bremsen

Müller appellierte an den Gesetzgeber: „Um die Kostenentwicklung bei der Abfallentsorgung zu bremsen, bräuchten wir endlich eine grundlegende Richtungsänderung in der Abfallgesetzgebung: diese darf nicht erst dann greifen, wenn ein Produkt schon längst hergestellt ist und – nach teilweise viel zu kurzer Verwendung - zu Abfall wird, sondern im Stadium der Produktentwicklung müsste die Rezyklierbarkeit (Wiedererwertbarkeit) bereits berücksichtigt werden. Manches Produkt dürfte dann keinen Markzugang erhalten.“

Als weiteres Beispiel nannte Müller die E-Zigaretten! Regelmäßige Brände aufgrund von E-Zigaretten hätten zu erheblichen Investitionen in Brandschutzeinrichtungen wie Brandfrüherkennungs- und Löschsysteme geführt. Hinzu kämen aufgrund regelmäßiger Brände in derartigen Anlagen deutlich gestiegene Versicherungskosten.

„Leider können wir auf Kreisebene E-Zigaretten nicht verhindern, wir können nur appellieren: E-Zigaretten sind Elektrokleingeräte und gehören nicht in den Restmüll! Bitte geben Sie diese an den Sammelstellen für Elektroaltgeräte auf den Deponien in Meudt und Rennerod, beim WAB in Moschheim oder am Umweltmobil ab oder werfen Sie diese in eine E-Tonne!“

Rekultivierung der Hausmülldeponie in Meudt

Abschließend ging Kreistagsmitglied Dr. Kai Müller auf das größte Projekt der letzten Jahre ein: „Die Oberflächenabdichtung und Rekultivierung der Hausmülldeponie in Meudt ist weitestgehend abgeschlossen! Im Jahr 2013 haben wir die Genehmigungsplanung beschlossen, 6 Jahre später wurde die Genehmigung erteilt, die endgültige Genehmigung ging 2021 ein und im Februar 2022 war endlich Baubeginn. Im folgenden Zeitraum wurde eine Deponiefläche von 10,44 ha abgedichtet. Wenn im Sommer nächsten Jahres die abfallrechtliche Abnahme durch die SGD Nord erfolgt, geht die Deponie in die Nachsorgephase über.

Es entsteht zukünftig ein geringerer Aufwand bei der Sickerwasserbehandlung und bei der Überwachung, wodurch langfristig Kosten eingespart werden. Vielen Dank an die Werkleitung, auf deren Empfehlung wir im November 2022 beschlossen haben, die beiden weiteren Bauabschnitte direkt im Anschluss an den ersten Bauabschnitt durchzuführen und somit die Gesamtmaßnahme früher als ursprünglich geplant zu beenden! Das war die richtige Entscheidung!

Die CDU-Fraktion werde den vorgelegten Beschlussvorschlägen zum Jahresabschluss des WAB für das Geschäftsjahr 2024 sowie zur Gebührenkalkulation, zur Änderung der Abfallgebührensatzung und dem vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2026 zustimmen. Mit deutlicher Mehrheit hat der Kreistag die Beschlussvorlagen der Verwaltung angenommen. Pressemitteilung CDU-Kreistagsfraktion

Dr. Kai Müller stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Foto:Dr. Kai Müller

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So sieht die neue Ahrtalbahn aus

  • P. N.: Geil!!!!!!!
  • Boomerang : An alle die sich hier so trefflich zanken - es gibt nicht eine einzige zuverlässige Methode zur Messung der Feinstaubbelastung. Es sind durch die Bank mathematische Berechnungen die vorgelegt werden....
  • H. Schüller: Ihre Behauptung ist falsch, denn Fahrdrahtabrieb emittiert bundesweit rund 400 t (bioziden) Feinstaub jährlich, vergleichbarer fahrdrahtloser Bahnbetrieb der o.g. Abgasnorm max. nur 285 t Feinstaub mit vergleichbaren Partikelgrößen.
  • Gordula: Ich möchte bei der Einordnung helfen: Die Behauptung, Oberleitungsbetrieb verursache durch Fahrleitungsabrieb mehr Feinstaub als ein Dieselzug nach EURO-IIIB-Norm, ist fachlich falsch, weil Abgasgrenzwerte...
  • Boomerang : Man könnte auch Aschenbecher und/oder Mülleimer aufstellen. Allerdings kann man so viel leichter abkassieren wenn jemand ne Kippe wegwirft und das Stadtbild wird nicht beeinträchtigt durch Rentner die im Mülleimer Pfandflaschen suchen.
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