Politik | 22.05.2019

Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Abschuss von Wölfen erleichtern

Symbolbild. Foto: raincarnation40 / Pixabay

Berlin. (überregional) Erklärung Bundesministerin Julia Klöckner anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses: „Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft begrüßt den vorgelegten Entwurf für eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Angesichts der rasch zunehmenden Wolfspopulation und den damit ebenfalls zunehmenden Nutztierrissen hält BMEL eine Änderung des BNatSchG mit dem Ziel einer 1:1-Umsetzung des Artikels 16 Absatz 1 Buchstabe e der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie weiterhin für erforderlich. Damit würde die Entnahme einer begrenzten und behördlich spezifizierten Anzahl von Wölfen unter strenger Kontrolle, selektiv und in beschränktem Ausmaß unter den Voraussetzungen des § 45 Absatz 7 Satz 2 und 3 BNatSchG zugelassen. Nach Abschluss des laufenden Verfahrens zum Vorabentscheidungsersuchen des obersten finnischen Verwaltungsgerichts beim EuGH (Rechtssache C-674/17) ist eine Neubewertung der mit dieser Novellierung des BNatSchG erfolgenden Änderungen vorzunehmen.“

Zur Erläuterung:

Aus Sicht des Bundesministeriums ist die jetzt vorgenommene Änderung nur ein erster Schritt, der aufgrund der schwierigen Lage im ländlichen Raum aber dringend notwendig war. Die Änderungen dienen dem besseren Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Regionen, wo Wölfe schon dicht an die Wohngebiete herankommen, und dem Schutz der Weidetierhaltung. Sowohl die Herabsetzung der Schadenschwelle zur Entnahme von Wölfen aus der Natur als auch die verbesserte Rechtsicherheit durch den möglichen Abschuss einzelner Wölfe eines Rudels, auch wenn unklar ist, welcher Wolf den Schaden verursacht hat, bis hin zur Entnahme des gesamten Rudels sind in der Sache ein Fortschritt. „Es ist gut, dass sich das Bundesumweltministerium letztlich doch bewegt hat. Allerdings sehen wir das Erreichte nur als einen ersten Schritt in die richtige Richtung, vor allem angesichts der rasch zunehmenden Wolfspopulation und der ebenfalls zunehmenden Nutztierrisse. Wir sind der Meinung, dass weitergehende Änderungen des Bundesnaturschutzgesetztes in dieser Sache dringend erforderlich sind. Mit dem Bundesumweltministerium (BMU) waren solche Maßnahmen, wie die von uns geforderte beschränkte Bestandskontrolle, kurzfristig aber nicht einigungsfähig. Daher wurde entschieden, den Gesetzentwurf des BMU mitzutragen, um das Gesetzgebungsverfahren in Gang zu bringen. Änderungen können jetzt im parlamentarischen Verfahren eingebracht werden.“

Pressemitteilung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Symbolbild. Foto: raincarnation40 / Pixabay

Leser-Kommentar
24.05.201916:33 Uhr
juergen mueller

Wie verlogen die Politik ist,haben die UNION,SPD,FDP bewiesen,indem sie GEGEN eine Weidetierprämie gestimmt haben,obwohl ihnen nach eigenem Bekunden das Wohl der Weidetiere u.deren Halter am Herzen liegen.Ich erinnere mich noch zugut,dass der Wolf über Jahrzehnte in unserer bundesdeutschen Natur vermisst wurde (auch von Förstern),da sie für ein natürliches Gleichgewicht im Wald sorgen.Die Politik u.Weidetierhalter machen uns den Wolf als Schicksalstier für z.B.die Schäferei weis um davon abzulenken,dass diese zu wenig abwirft,weil die Wolle schlecht vermarktbar ist u.dank billigerem Lammfleisch aus Neuseeland die Preise nicht auskömmlich sind.Die Politik macht sich plötzlich für einen Erhalt der Kulturlandschaft stark,die sie selbst durch ihr falsches agieren vor die Hunde gehen lässt.Ein CDU-Politiker:"Ich möchte nicht darauf warten,bis Wölfe an Kindergärten vorbeimarschieren".Und KLÖCKNER möchte gerne Ehrenmitglied beim Deutschen Bauernverband werden.Schizophrenie "hoch 3".

23.05.201915:53 Uhr
juergen mueller

Wann ist ein Wolf problematisch?Wenn er ein Schaf etc. reißt?Es ist kein Fall bekannt, wo ein Zweibeiner gefährdet war.Wir sprechen schon von Gefährdung,wenn ein Wolf in der Nähe eines Wohngebietes gesichtet wurde u.nehmen das gleich als Gelegenheit,Kinder als "Gefährdete" vorzuschieben u.ein Gefährdungspotenzial zu polarisieren,dass nur ein Ziel hat:Endlich den Wolf abschießend zu kontrollieren.Die Politik wartet doch nur darauf Zweifel,Sorgen,Ängste u.Vorurteile der Bevölkerung (vor allem der Weidetierhalter u.der Jagdlobby) verwerten zu können.Gefährdungspotenzial (und das tagtäglich) geht mehr vom Menschen aus als vom Wolf.Die Dämlichkeit,mit der an alten Märchen vom bösen Wolf festgehalten wird,hat übrigens längst die Politik infiziert.Wer hier von Entnahme spricht,sollte einmal in den Spiegel schauen, vor allem,weil diese Entnahme nicht nur den Wolf an sich umfasst,sondern auch "wolfsähnliche" Hunde/Mischlinge.Menschliche Abnormität richtet hier über tierisches Leben.

23.05.201912:36 Uhr
Uwe Klasen

Das gezielte Töten, einzelner, problematischer Tiere, muss, gerade in einer durch den Menschen geprägten, genutzten und bewohnten Kulturlandschaft, wie dies in Deutschland der Fall ist, immer eine Option bleiben. Hier gilt es einen von Vernunft und, nach Abwägung aller Möglichkeiten, pragmatischen Weg zu beschreiten. Dies bedeutet leider auch, dass im Zweifel ein Tier getötet werden muss, andererseits aber auch, dass diese Option eben nicht angewendet wird und sich die entsprechend Geschädigten mit diesen Tieren arrangieren müssen! Sorgfältige Abwägung aller Optionen vorausgesetzt!

23.05.201912:22 Uhr
Ingrid Bäumler

Ich schließe mich der Meinung von Herrn Müller in Gänze an

22.05.201913:10 Uhr
juergen mueller

Das war nur eine Frage der Zeit,dass man der Einfachheithalber eine Änderung des BNatSchG beschloss u.damit der Bruderschaft vor allem der Hobbyjäger gesetzlich geregelte Gelegenheit gibt,ihrem lang gehegten Wunsch nach einem Wolfsabschuss endlich nachkommen zu dürfen,da sich fleischliefernde Protagonisten weigern oder dazu nicht in der Lage sind,ihre Weidetierhaltung entsprechend abzusichern.Frau Klöckner nimmt mal wieder als Alibifunktion die Bürgerinnen u.Bürger her u.bezeichnet diese Änderung gleichmal als "ersten Schritt",zumal diese ja auch "kostensparend" für Bund/Länder sein dürfte,da es einfacher ist,etwas in der Natur "natürliches" (und zwar bis hin zu einem ganzen Rudel) abzuschießen.Sie nennt das Rechtssicherheit.Dieselbe Frau Klöckner,die sich beharrlich weigert,das in die Jahre gekommene u.der Zeit sowie unserem Konsumverhalten nicht angepasste Tierschutzgesetz zu reformieren.u.seiner Bedeutung gerecht zu werden.Frau Klöckner,gehn Sie in die Wüste Staubsaugen.

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