Politik | 04.01.2019

SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat Altenahr

Ahrtalschule wird nicht schlecht geredet

SPD-Fraktion im VG-Rat weist CDU-Ausführungen zurück

Altenahr. Die Vorwürfe der CDU in der Verbandsgemeinde Altenahr, die SPD gefährde die Zukunft der Ahrtalschule, weist deren Fraktionsvorsitzender im Verbandsgemeinderat, Wilfried Schmitz, entschieden zurück. „Ich habe in meiner Haushaltsrede die Gemeinschaftsleistung aller Rats- Fraktionen, nämlich die Investition in die digitale und naturwissenschaftliche und die sonstige, hervorragende Ausstattung der Schule sowie Leistungen der Lehrerinnen und Lehrer ausdrücklich gelobt“, so Schmitz. „Die Ahrtalschule ist von dieser Seite her ein attraktiver Schulstandort, was ich auch so gewürdigt habe. Bei diesem bisherigen Konsens sollten wir alle in der VG Altenahr auch bleiben!“ Dass, wie ebenfalls erwähnt, zwei gleichartige Schulen in der Kreisstadt eine Konkurrenzsituation bilden, ist eine Tatsache, die nicht besser wird, wenn man darüber schweigt. Als positive Maßnahme wurde durch die SPD-Fraktion angeregt zu prüfen, ob Fahrtkosten für Schüler mit Wohnsitz außerhalb der Verbandsgemeinde zur Ahrtalschule durch den Kreis erstattet werden könnten, was in der Vergangenheit schon der Fall war. Dies wäre als kleiner Ausgleich für den „Standortvorteil Kreisstadt“ zu sehen, denn die Fahrtkosten stellen eine nicht unwesentliche Problematik für Eltern außerhalb der VG Altenahr dar, die Ihre Kinder gerne zur Ahrtalschule schicken würden. Dass die CDU daraus in Ihrer Presseinformation die Unterstellung ableitet, „diese Aussagen könnten Eltern möglicherweise von einer Anmeldung ihres Kindes in der Ahrtalschule abhalten und somit deren Existenz in Gefahr bringen“ ist unsachlich und in der Sache eindeutig falsch. „Solche persönlichen Angriffe waren wir bisher in der Arbeit im Rat bzw. den Ausschüssen nicht gewohnt“, erklärt Schmitz. „Dass diese Äußerungen auch noch vom CDU-Bürgermeisterkandidaten übernommen werden, finden wir bedenklich.“

Die in der CDU-Presseinformation dargestellten Zuständigkeiten bzw. Verantwortlichkeiten hinsichtlich von Schulstandorten wurden entweder nicht zu Ende recherchiert, oder sind bewusst verkürzt dargestellt . So sei, laut CDU, das SPD-geführte Bildungsministerium als Schulbehörde für die Errichtung von Schulen zuständig. Weggelassen wird, dass die Bedürfnisfeststellung, durch Erstellung von Schulentwicklungsplänen, unter anderem den Landkreisen (§ 91 SchulG) hier also dem von der CDU-geführten Landkreis Ahrweiler obliegt.

Die Aussage der CDU „die SPD-Forderung, Schüler von außerhalb der VG kostenlos zur Ahrtalschule zu fahren, gebe das Gesetz einfach nicht her …. Eine pauschale Forderung ist hier somit unangebracht“ (Zitat Ende) ist ebenfalls nicht ganz korrekt. Das Schulgesetz eröffnet in § 69, Absatz 3 sehr wohl eine Möglichkeit, Schüler zur Schule ihrer Wahl zu befördern, auch wenn sie nicht die nächstgelegene ist. Hier bleiben Wegunterschiede bis zu fünf Kilometer außer Betracht, darüber hinaus würden nur Entfernungen, die weiter als bis zur nächstgelegenen Schule sind, nicht erstattet. Die SPD hatte lediglich vorgeschlagen zu prüfen, ob Möglichkeiten der Kostenerstattung bestehen. Kontakt: Andreas Hermens, Dorfstraße 15, Altenahr, Tel. (0 26 43) 9 48 25 03, SPD-Mittelahr@t-online.de

Pressemitteilung SPD Altenahr

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