Die Stadt passt die Gebühren an marktübliche Tarife an
Remagen: Wer E-Ladesäulen blockiert, muss zahlen

Remagen. Um die Nutzung von E-Ladesäulen effizienter und fairer zu gestalten, werden ab dem 01. November 2025 einheitliche Blockiergebühren zwischen 08:00 und 20:00 Uhr an den städtischen E-Ladesäulen erhoben. Diese ersetzen die bisherige, teilweise uneinheitliche Regelung und sollen Verwirrung sowie eine ineffiziente Nutzung der Ladeinfrastruktur verhindern. Entsprechende Ladebedingungen sind in vielen Städten und Kommunen bereits Standard und tragen dazu bei, dass Ladesäulen nach Beendigung des Ladevorgangs nicht durch parkende Fahrzeuge blockiert werden.
Konkret bedeutet dies, dass ab vier Stunden nach Ladestart Blockiergebühren in Höhe von 0,10 EUR pro Minute, maximal jedoch 12,00 EUR pro Ladevorgang zwischen 08:00 und 20:00 Uhr anfallen. Damit orientiert sich die Stadt an marktüblichen Tarifen. Die Maßnahme soll die Verfügbarkeit der Ladepunkte erhöhen und eine gerechtere Nutzung für alle E-Autofahrerinnen und -fahrer ermöglichen.
Die Anpassung gilt für alle sechs öffentlichen Ladesäulen im Remagener Stadtgebiet und nur für Ladevorgänge, die ohne vorherige Registrierung, Vertragsabschluss oder Nutzerkonto direkt an der Ladesäule gestartet und bezahlt werden (sogenannte „Ad-hoc Beladungen“). Die jeweiligen Preise werden direkt am Display der Ladesäule angezeigt. Für Nutzerinnen und Nutzer, die über eine App oder Ladekarte eines E-Mobilitätsdienstleisters („Roaming“) laden, gelten weiterhin die jeweiligen Vertragskonditionen ihres Anbieters. Alle Fahrzeughalterinnen und -halter werden gebeten, sich an die Blockierfristen zu halten und so zur optimalen Nutzung der Ladeinfrastruktur beizutragen. Eine Übersicht über die Standorte der städtischen sowie einiger externer Ladesäulen finden Sie auf der Homepage der Stadt Remagen (www.remagen.de) im Bereich „Mobilität“.