Aufwandsentschädigung aus Ehrenamt wird nicht auf Rente angerechnet
Berlin. Der Bundesrat hat heute beschlossen, dass Aufwandsentschädigungen aus einem Ehrenamt in der Kommunalpolitik oder der Sozialversicherung weiterhin nicht als Hinzuverdienst auf eine vorzeitigen Altersrente angerechnet werden. Damit gilt die schon bestehende Regelung weiter und zwar vorerst bis zum 30. September 2020. Dies betrifft ehrenamtliche Bürgermeister, Beigeordnete, Ortsvorsteher, Stadträte ebenso wie Mitglieder im Stadtrat, Kreistag, Verbandsgemeinde- oder Gemeinderat, aber auch die Mitglieder von Selbstverwaltungsorganen in der Sozialversicherung, Versichertenälteste oder Vertrauenspersonen der Sozialversicherungsträger. Sie alle erhalten eine Aufwandsentschädigung für ihre ehrenamtliche Arbeit, die den Zeit- und Mehraufwand abdecken soll. Anders ist es, wenn die Aufwandsentschädigung einen konkreten Verdienstausfall ersetzen soll. Dann wird sie als Hinzuverdienst auf eine vorzeitige Altersrente angerechnet. Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rhein-land-Pfalz in Speyer und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de. Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine.
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz