CDU-Kreistagsfraktion Mayen-Koblenz

Ausdruck einer besonderenFachkompetenz und Engagements

Ausdruck einer besonderen
Fachkompetenz und Engagements

Die beiden Landtagsabgeordneten Dr. Adolf Weiland (li.) und Josef Dötsch (re.) gemeinsam mit Georg Moesta. Foto: Horst Hohn

Kreis MYK. Einstimmig hat der rheinland-pfälzische Landtag mit Wirkung vom 7. Februar Georg Moesta (Plaidt) zum ordentlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz gewählt. Georg Moesta leitet die Kreistagsfraktion seit 1994 und übernahm das Amt seiner Zeit im Alter von 31 Jahren. Eine Aufgabe, die er auch heute noch mit großem Fleiß, hoher Auffassungsgabe und vor allem mit großer Freude wahrnimmt.

„Die CDU-Landtagsfraktion hat auf meine Initiative hin Georg Moesta für dieses herausragende Amt vorgeschlagen, weil er hohe juristische Qualifikation, anwaltliche Erfahrung und kommunalpolitische Sachkunde miteinander verbindet und deshalb für dieses Ehrenamt bestens geeignet ist“, so der Landtagsabgeordnete Adolf Weiland. Auch Josef Dötsch, der ebenfalls wie Weiland stellvertretender CDU-Fraktionsvorsitzender im Kreistag ist, gratulierte als Landtagsabgeordneter: „Mit Georg Moesta wird ein Mann Mitglied im Verfassungsgerichtshof, der mit großer sozialer und wirtschaftlicher Kompetenz gleichermaßen ausgestattet ist. Er hat einen klaren inhaltlichen Kompass. Dies hat er über viele Jahre im beruflichen und im politischen Bereich nachgewiesen. Seine juristische Befähigung für dieses Amt steht außer Frage. Er vertritt für richtig erkannte Sachverhalte auch dann, wenn sie unpopulär sind“, so Josef Dötsch.

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ist das höchste Gericht des Landes Rheinland-Pfalz. Als „Hüter der Verfassung“ wacht er darüber, dass die Verfassung von Gesetzgeber, Verwaltung und Justiz eingehalten wird. Der Verfassungsgerichtshof trifft keine politischen, sondern rechtliche, ausschließlich vom Maßstab der Verfassung geleitete Entscheidungen. Alle staatlichen Stellen sind zur Beachtung der Landesverfassung verpflichtet. Im Streitfall entscheidet der Verfassungsgerichtshof letztverbindlich.

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