
Am 14.07.2025
PolitikDie Stadt setzt weiter auf Privatisierung
Bad Neuenahr: Wie geht es mit den Ahrthermen weiter?
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Wie geht es mit den Ahrthermen in Bad Neuenahr weiter? Diese Frage beschäftigt nicht nur Einheimische, sondern auch Kurgäste und Touristen. Einen aktuellen Sachstand gab Bürgermeister Guido Orthen in der jüngsten Sitzung des Stadtrates, denn aus dem ursprünglichen Wusch von Stadt und Rat, Thermen und Twin zusammenzulegen, ist nicht geworden. Orthen: „Das hat nicht geklappt.“ – Übergeordnete Bürokratie.
Und beim Wiederaufbau der Thermen muss eine Förderung nach Vorgaben des EU-Rechtes „aus dem Unternehmensstrang der Verwaltungsvorschrift Wiederaufbau“ erfolgen. Dieser sieht einen Fördersatz von grundsätzlich 80 Prozent vor, so dass die Schadenssumme von rund 21,3 Millionen Euro auf die ISB-Förderung von 17,8 Millionen Euro gekürzt wurde. Allerdings sieht die Verwaltungsvorschrift eine Härtefallregelung vor, wonach „bei Unternehmen, bei denen einen Wegfall der Unternehmenstätigkeit droht, die Förderung auf 100 Prozent erhöht werden kann“. Orthen: Nach Vorgesprächen mit dem Wirtschaftsministerium geht die Verwaltung zunächst sicher davon aus, dass für die Ahrthermen ein Härtefall gut begründet werden kann. Ein Förderbescheid über 17,8 Millionen Euro wurde im April bereits erlassen. Dieser kann nicht an einen Dritten weitergegeben werden, sodass die Sanierungsarbeiten auf jeden Fall auf Rechnung der Stadt ausgeführt werden muss.
„Wettbewerblicher Dialog“
Jedoch bereits vor der Flut hatte die Stadt das Ziel, die Ahrthermen zu privatisieren. Ein eigenes Konzept zu erstellen, nannte Orthen „nicht realistisch“. „Das ist nicht unsere Kompetenz“, so der Bürgermeister, dem die Zukunftsfähigkeit der Therme am Herzen liegt. Daher wolle die Stadt den Weg zur Privatisierung weiter verfolgen, denn „Planung, Sanierung und Betrieb“ seien nicht sinnvoll zu trennen. Deshalb müsse ein privater Betreiber frühzeitig in die Planung integriert werden.
Deshalb setzt die Stadt laut Orthen auf einen „Wettbewerblichen Dialog“, bei dem in einem Interessenbekundungsverfahren der „richtige Partner für Planung, Bau und Betrieb“ gefunden werden könne. Dafür soll sich auch eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zusammensetzen. Das Verfahren des „Wettbewerblichen Dialogs“ wurde im Vorfeld mit dem Wirtschaftsministerium und der ISB und vorbehaltlich einer genauen verfahrensrechtlichen Prüfung akzeptiert. Weiteres soll in der sommerlichen Sitzungspause des Rates durch die Verwaltung geklärt werden und danach den Gremien vorgelegt werden. GS