Land Rheinland-Pfalz, Landkreis Mayen-Koblenz und NABU wollen Eigentumsflächen durch Dritte bewirtschaften lassen

Bewirtschafter für Grünlandnutzung nach naturschutzfachlichen Vorgaben gesucht

Bewirtschafter für Grünlandnutzung nach naturschutzfachlichen Vorgaben gesucht

Die betreffenden Flächen im Elztal. Fotos: Landesvermessungsamt Rheinland-Pfalz

Bewirtschafter für Grünlandnutzung nach naturschutzfachlichen Vorgaben gesucht

Das Gebiet am Booser Maar erstreckt sich auf circa 22 ha.

Region. Das Land Rheinland-Pfalz, der Landkreis Mayen-Koblenz und der NABU beabsichtigen, gegebenenfalls in Kooperation, ihre im Bereich des Booser Maars und des Elztals zwischen Monreal und Bermel liegenden Eigentumsflächen durch Dritte bewirtschaften zu lassen. Es handelt sich hierbei um knapp 40 ha. Am Booser Maar liegen zusammenhängend circa 22 ha artenreiche Wiesen und teils brach gefallene Weiden. Im Elztal stehen mehrere Teilflächen mit einer Gesamtgröße von circa 18 ha an, die sich aus Wiesen und brach gefallenen Weiden zusammensetzen. Die Flächen sind in der Karte mit der gestrichelten Linie gekennzeichnet. Die Bewirtschaftung der Flächen soll unter naturschutzfachlichen Aspekten, mit Vorgabe zum Bewirtschaftungszeitpunkt, zur Bewirtschaftungsform und zur Besatzdichte erfolgen. Überwiegend soll – wie bisher – eine einschürige Wiesenmahd erfolgen. Brachen und bislang als Weiden genutzte Flächen sollen beweidet werden. Für Teilflächen kann gegebenenfalls eine Aufnahme in die Vertragsnaturschutzprogramme geprüft werden. Angedacht ist, mit einem Betrieb eine Partnerschaft einzugehen, der in Bezug auf die Betriebsstruktur, die Personalausstattung, den Tierbesatz und den Maschinenpark, die Flächen ausschließlich nach naturschutzfachlichen Vorgaben bewirtschaften kann. Zunächst soll die Bereitschaft potenzieller Bewirtschafter erfragt werden. Interessenten wären gefordert, den Flächeneigentümern ihren Betrieb in einem Gespräch vorzustellen und darzulegen, wie sie eine Bewirtschaftung nach den naturschutzfachlichen Vorgaben leisten können. Rückmeldungen in Bezug auf eine potenzielle Bewirtschaftungsbereitschaft können bis Montag, 15. April an die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Untere Naturschutzbehörde, Frau Ridder, Tel. (0 26 1) 10 83 49, E-Mail: monika.ridder@kvmyk.de oder an den Biotopbetreuer für den Landkreis Mayen-Koblenz, Herrn Hilgers, Tel. (0 17 2) 58 04 12 5, E-Mail: joerg.hilgers@gmx.de gerichtet werden.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz