VG Maifeld
Briefwahl kann beantragt werden
VG Maifeld. Am Sonntag, 23. Februar 2025, finden vorgezogene Bundestagswahlen statt. Wer dann verhindert ist oder sein Kreuz lieber zu Hause macht, kann sich für Briefwahl entscheiden. Der Antrag auf Briefwahl kann ab 17. Januar gestellt werden. Gegen Ende Januar werden die Unterlagen dann verschickt.
Hier ist der vorläufige Zeitplan
- Ab 17. Januar 2025 kann die Briefwahl beantragt werden.
- Ende Januar/Anfang Februar werden die Briefwahlunterlagen verschickt.
- Voraussichtlich bis Anfang Februar bekommen alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigungen
Briefwahlunterlagen beantragen:
1. Online (bis 18. Februar 2025.): unter maifeld.de/briefwahl oder (wenn die Wahlbenachrichtigung vorliegt) mittels dem dort abgedruckten QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung
2. Persönlich an der Zentrale der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld in Polch (bis 21. Februar 2025 (Wahlbenachrichtigung und/oder Personalausweis /ggf. Vollmacht bitte unterzeichnet mitbringen)
3. Schriftlich per Post (bis 18. Februar 2025 - Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterzeichnet zur Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld schicken)
Die Briefwahlunterlagen werden, abhängig davon, wann die Stimmzettel angeliefert werden, so schnell wie möglich versandt. Bitte beachten: Wer sich im Ausland aufhält, sollte zeitig Briefwahl beantragen und die Unterlagen unmittelbar zurücksenden, da sonst ein Rückversand nach Deutschland u.U. nicht mehr zu gewährleisten ist.
Pressemitteilung VG Maifeld
