Bundeslandwirtschaftsministerin stellt Kriterien des Tierwohlkennzeichens vor

Das Tierwohlkennzeichen kommt

Das Tierwohlkennzeichen kommt

Symbolbild. Foto: Mutinka / Pixabay

Bonn. Das staatliche Tierwohlkennzeichen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist derzeit in Vorbereitung. Sobald die rechtlichen Voraussetzungen für das dreistufige, freiwillige Kennzeichen geschaffen sind, können Landwirtinnen und Landwirte damit beginnen, ihre Betriebe auf eine Tierhaltung nach Kriterien des Tierwohlkennzeichens umzustellen. Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, wird diese Kriterien für Schweine im Rahmen einer Pressekonferenz am Mittwoch, 6. Februar, erstmalig vorstellen.

Das staatliche Tierwohlkennzeichen

Das Thema Tierwohl ist in der Öffentlichkeit ein Dauerthema. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher möchten wissen, woher die Tiere stammen, deren Produkte sie essen. Viele möchten, dass die Tiere ein gutes Leben hatten und beim Schlachten nicht leiden mussten. Bisher ist es nicht immer so einfach, dies herauszufinden. Um mehr Transparenz zu erzeugen, soll eine staatliche Tierwohlkennzeichnung eingeführt werden.

Im Koalitionsvertrag vom 14. März 2018 wurde die Schaffung einer Tierwohlkennzeichnung bis zur Mitte der Legislaturperiode vereinbart: „Die Erkennbarkeit von tierischen Lebensmitteln, die über die gesetzlichen Vorgaben der Haltung hinausgehen, wollen wir verlässlich, einfach und verbraucherfreundlich gestalten. Dazu brauchen wir den mehrstufigen Aufbau einer staatlichen Kennzeichnung anhand verbindlicher Kriterien für Fleisch aus besserer Tierhaltung (Tierwohllabel).“

Tierwohlkriterien für die Schweinehaltung

Zunächst wurden Kriterien für mehr Tierschutz in der Haltung von Schweinen festgelegt. Die Anforderungen für die staatliche Tierwohlkennzeichnung sollen deutlich über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen.

Die Anforderungen umfassen den Platz für die Tiere, Beschäftigungsmöglichkeiten für die Tiere, die Strukturierung der Buchten, die Tiergesundheit und die Dauer von Tiertransporten. Die Kriterien beziehen sich also nicht einseitig auf die Haltungssysteme, auch steht nicht allein die Tiergesundheit im Vordergrund. Das ganze Leben der Tiere wird betrachtet: von der Geburt bis zur Schlachtung. Ursprünglich waren zwei Stufen für das Tierwohllabel vorgesehen, nun wird ein dreistufiges Konzept verfolgt. Es wird eine Eingangsstufe und eine Premiumstufe geben, dazwischen noch eine mittlere Stufe.

Beispiele für Kriterien, die für Verbesserungen in der Tierhaltung sorgen, sind beispielsweise: