Vertreter der Ortsgemeinde Straßenhaus trafen sich mit dem LBM

Der Bauausführung könntein rund zwei Jahren beginnen

Straßenhaus. Auf Wunsch der Ortsgemeinde Straßenhaus trafen sich Ortsbürgermeisterin Birgit Haas sowie die Beigeordneten Barbara Mertgen, Thomas Zickenheiner und Sven Bühnert mit Vertretern des Landesbetriebs Mobilität (LBM) Cochem-Koblenz. In diesem Gespräch wurde der Sachstand zum Planfeststellungsverfahren der Ortsumgehung B 256 erläutert.

Der LBM informierte, dass derzeit das Anhörungsverfahren durchgeführt wird mit dem Ziel, noch in diesem Jahr den Erörterungstermin durchzuführen.

Dort werden alle Bürger, die Einwände eingebracht haben, eingeladen. Somit könnte im Jahr 2020 der Planfeststellungsbeschluss von der Planfeststellungsbehörde erstellt werden. Die endgültige Rechtskraft hängt dann davon ab, ob gegen diesen Beschluss geklagt wird.

Weiter stellte der LBM fest, dass die danach folgende Ausführungsplanung und Ausschreibung etwa ein Jahr in Anspruch nimmt. Über die Zeitdauer der Bauausführung kann erst nach weiterer detaillierter Vorbereitung seriös Auskunft gegeben werden.

Auf Wunsch des LBM wurden mit der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten die Einwände bezüglich der Ortsumgehung B 256 der Ortsgemeinde Straßenhaus besprochen. Die Vertreter der Ortsgemeinde betonten ausdrücklich, wie wichtig eine barrierefreie Fußgängerbrücke zwischen den Ortsteilen Ellingen und Straßenhaus für die Ortsgemeinde sei. Der LBM wird dies nochmals prüfen und die Bau- und Folgekosten mit der aktuellen Brückenvariante vergleichen.

Des Weiteren prüft der LBM die derzeitige Erweiterung des Regenrückhaltebeckens am Niederhonnefelder Schulpfad. Wenn aufgrund zwingender Rahmenbedingungen keine Verlegung möglich ist, wird der Gemeinderat einen Verzicht prüfen und kurzfristig einen Beschluss darüber herbeiführen.

Der LBM sagt der Ortsgemeinde Straßenhaus zu, die neu geplante Zuwegung zum Sendemast mit Schotter auszubauen.

Das geplante Regenrückhaltebecken am Kirchweg ist laut Mitteilung des LBM für ein Starkregenereignis bemessen, das statistisch einmal in zehn Jahren auftritt. Der Einwand wird nach Prüfung und einem Beschlussgegebenenfalls von der Ortsgemeinde Straßenhaus zurückgenommen.

Der LBM versicherte, dass in Bereichen, in denen die Immissionsgrenzwerte überschritten werden, Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen sind. Für die Kindertagesstätte sind nach der aktuellen Planung die geforderten Grenzwerte nicht überschritten.

Ebenso wurde versichert, dass zum Zeitpunkt der Bauausführung alle den Bau der Ortsumgehung betreffenden Komponenten nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden.

Die geforderte Reduzierung des Flächenverbrauchs für die Anschlussstelle Straßenhaus Nord/Oberraden ist gemäß den Ausführungen des LBM aufgrund der Einhaltung geforderter Mindestradien nicht möglich.

Der vorhandene Wildwechsel entlang der geplanten Trasse wird berücksichtigt.

Es wird vom LBM geprüft, ob weitere Flächen der Ortsgemeinde als Ausgleichsflächen genutzt werden können.

Der erbetenen Übernahme der „Restflächen“ durch die Ortsgemeinde Straßenhaus wird nach Fertigstellung der Maßnahme grundsätzlich zugestimmt. Der Umfang der Flächen wird zu gegebener Zeit vom LBM geprüft.

Pressemitteilung der

Ortsgemeinde Straßenhaus